"Für die unmittelbare Gefahrenabwehr sei die Polizei zuständig"
Bilanz und Vorschau der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft

Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, v.l.: Silke Pernsteiner, Barbara Haider, Erich Habitzl und Markus Bauer.
  • Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, v.l.: Silke Pernsteiner, Barbara Haider, Erich Habitzl und Markus Bauer.
  • hochgeladen von Peter Zezula

Wiener Neustadt (APA) - Gewaltdelikte im sozialen Nahraum und Altersfeststellungen in Ermittlungsverfahren sieht die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aktuell als zwei ihrer Schwerpunktthemen. Generell sind im vergangenen Jahr laut der am Donnerstag präsentierten Bilanz etwas weniger neue Fälle registriert worden. 2019 liegen bereits zwei Tötungsdelikte vor.

Die Leitende Staatsanwältin Barbara Haider erinnerte in einem Pressegespräch daran, dass die Anklagebehörde die „Leiterin des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ sei. Im Bereich der Gewaltprävention stünden nur eingeschränkte Mittel zur Verfügung, etwa die Festnahme und Beantragung der U-Haft zur Hintanhaltung einer angekündigten Tatausführung. Ein Beispiel dafür sei eine geäußerte Morddrohung.

Für die unmittelbare Gefahrenabwehr sei nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Paragraf 33) die Polizei zuständig. Gewaltprävention falle teils in den Kompetenzbereich der Exekutive (Betretungsverbote, maximal zwei Wochen), der Gewaltschutzzentren (Information, Beratung, Prozessbegleitung) und des zuständigen Bezirksgerichts (mögliche Erstreckung oder Erweiterung von Betretungsverboten). Trotz deren Einsatzbereitschaft stößt die Staatsanwaltschaft laut Haider „regelmäßig an rechtliche und tatsächliche Grenzen“. Das etwa dann, wenn Opfer von Beziehungstaten ursprüngliche Aussagen abschwächen und der Wegfall eines dringenden Tatverdachts dazu führe, dass die Festnahme und Verhängung der U-Haft unterbleibe.

Altersfeststellungen im Ermittlungsverfahren ergeben sich laut Haider „aus den für die Verfahrensbeteiligten erheblichen prozessualen Auswirkungen“. Die Leitende Staatsanwältin erinnerte in diesem Zusammenhang etwa an reduzierte Strafrahmen für Jugendliche und junge Erwachsene. Einerseits bestehe die Möglichkeit, auf bereits in Asylverfahren erstellte Gutachten zurückzugreifen. Andererseits könne auch die Behörde selbst nach gerichtlicher Bewilligung eine Altersfeststellung anordnen.

Erster Staatsanwalt Erich Habitzl betonte, dass im laufenden Geschäftsjahr jedenfalls die beiden Tötungsdelikte aus dem Jänner im Bezirk bzw. in der Stadt Wiener Neustadt und das Verfahren um die Therapeutischen Gemeinschaften (TG) die Staatsanwaltschaft im südlichen Niederösterreich beschäftigen würden. 2018 wurden laut der Bilanz 3.061 in die Zuständigkeit des Landesgerichts fallende Straftaten und somit etwas weniger als 2017 mit damals 3.190 registriert. Beim Bezirksgericht gab es demnach einen Rückgang von 7.942 auf 7.706 Verfahren. Dennoch wurden - jeweils die Zuständigkeit des Landesgerichts betreffend - mehr Festnahmen (194 gegenüber 166) und Durchsuchungsanordnungen (161 gegenüber 129) sowie Kontoöffnungen (47 gegenüber 34) registriert.

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