Neue Order aus dem Wiener Neustädter Rathaus
Maskenpflicht in Bussen des Verkehrsbetriebs ab 13. April
Auch alle weiteren Schutzmaßnahmen bleiben aufrecht.
WIENER NEUSTADT (Red.). Analog zu allen anderen öffentlichen Verkehrsbetrieben wird auch in den Bussen der Stadt Wiener Neustadt ab 13. April das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Mund- und Nasenbereich abgedeckt
Dies kann – wie überall anders auch – eine Einweg- oder textile Schutzmaske genauso sein wie ein Tuch oder Schal, mit dem der Mund-Nasen-Bereich bedeckt wird.
Alle anderen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen in den Bussen bleiben weiterhin aufrecht:
Einstieg nur bei der hinteren Türe
Kein Ticket-Verkauf im Fahrzeug, sondern nur online auf www.vor.at oder bei den Automaten und Verkaufsstellen am Bahnhof
Absperrung der vordersten Sitzreihen – kein direkter Kontakt zu den Buslenkern
Weitere Informationen unter 0 26 22 / 21 390 oder verkehrsbetrieb@wiener-neustadt.at.
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