Urteil: 15 Jahre Haft für 20-jährigen Syrer
Die Höchststrafe, 15 Jahre Haft sowie eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. So lautete das Urteil im Mädchenmord-Prozess am Landesgericht Wr. Neustadt für den angeklagten 20-jährigen Syrer, der seine Ex-Freundin am 13. Jänner im Anton Wodica Park in Wiener Neustadt erdrosselt haben soll. Der Anwalt von Yazan A., Andreas Reichenbach, meldete Berufung an.
WIENER NEUSTADT. Über drei Stunden haben die zwölf Geschworenen beraten. Letztlich haben sie sich einstimmig für "schuldig" ausgesprochen. Der 20-Jährige Yazan A. soll seine Ex-Freundin, die 16-Jährige Manuela K. mit einem Gürtel erdrosselt haben. Für Richter Kurt Weisgram kam erschwerend hinzu: "Wir sind von einem Geständnis, einem reumütigen Geständnis meilenweit entfernt - von Reue keine Spur." Das Gericht hat dem 20-Jährigen daher zur Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
Persönlichkeitsentwicklungsstörung
Ein weiterer Umstand, der die Entscheidung des Gerichts erhärtet: Gemäß dem psychiatrischen Gutachten von Manfred Walzl spricht die "Gefährlichkeitsprognose" des Angeklagten für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Am 2. Prozesstag hatte Manfred Walzl sein Gutachten vorgebracht. Die Diagnose: "Eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit emotional instabilen, narzisstischen und dissozialen Anteilen." Aufgrund dessen betriebe der Angeklagte Täter-Opfer-Umkehr, ihm mangle es an Selbstkritik und er habe eine niedrige Frustrationstoleranz, ihm fehle es an Impulskontrolle, daher neige er zu aggressivem Verhalten sagte Walzl. Er sprach jedoch nicht von einer manifesten Persönlichkeitsstörung, sondern von einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung.
Mehrere Delikte
Auch vorliegende Vorstrafen waren maßgeblich für die Höchststrafe. Weitere Delikte, für die sich Yazan A. verantworten muss, sind mehrfache Körperverletzung, Nötigung und Störung der Totenruhe. Mit "Ja" beantworteten alle Geschworenen u.a. auch die Frage, ob der Angeklagte den Leichnam verunehrt habe, also diesen vaginal berührt und danach auf dessen Oberkörper ejakuliert habe, wie es in den Akten angeführt war.
Mehr als 20 Zeugen waren zu diesem drei Tage andauernden Prozess vorgeladen. Bis zum letzten Tag blieb der Angeklagte bei seiner Aussage: "Ich hab' den Mord nicht begangen" und "ich habe keine Angst vor niemandem, außer vor Gott."
Beinahe hätte das Plädoyer von Verteidiger Andreas Reichenbach eine Wende im Prozessverlauf genommen, da der Verteidiger auf eine dritte Person verwies, von der es angeblich DNA-Spuren am Gürtel gab, mit dem die junge Frau erdrosselt wurde.
Das Gutachten der Spurensicherung jedoch zeigte auf, dass im Ergebnis alle Eventualitäten überprüft wurden.
Das Urteil habe er (sprachlich) verstanden, so Yazan A., sein Verteidiger meldete Berufung an.
Betretenes Schweigen im Gerichtssaal, ein gebroche, weinende Mutter des Opfers, die am Ausgang vom Schwurgerichtssaal von Freunden umarmt wurde.
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