Vorteile für sofort zahlende Parksünder

- Stadtrat Franz Dinhobl und Bürgermeister Klaus Schneeberger präsentieren die neue Charme-Offensive zum Parken in der Innenstadt.
- Foto: Stadt WN/Weller
- hochgeladen von Doris Simhofer
WIENER NEUSTADT (Red). Die seit dem Sommer 2018 laufende "Sofortzahler-Aktion" bei Kurzparkstrafen wurde Anfang des Jahres auf unbestimmte Zeit verlängert und abgeändert.
Bislang erhielten Sofortzahler bei Erhalt einer Organstrafverfügung einen 10-Euro-Stadt-Gutschein geschenkt. Ab jetzt bekommen alle, die ihre Strafe noch am selben Tag in bar bezahlen, 15 Euro Handyparkguthaben per Ladebon.
Nach der Einführung der 10-Minuten-Toleranz, dem Gratisparken am Donnerstagnachmittag, der Erweiterung der Handypark-App auf das österreichweit eingesetzte A1-System und der Umrüstung der Parkscheinautomaten auf bargeldlose Zahlung, gibt es somit auch 2019 eine positive Neuerung in den Kurzparkzonen der Innenstadt.
Und so funktioniert's:
Einfach am Tag der erhaltenen Organstrafverfügung mit dem Erlagschein bei den Mitarbeitern in der "Theater-Garage" melden, den Betrag in bar bezahlen und einen 15 Euro-Ladebon fürs Handyparken erhalten.
Öffnungszeiten Theater Garage (Herzog Leopold-Straße 27a): Mo-Fr, 7-19 Uhr, Sa, 7-12 Uhr
Tel.: 02622/89213
Für den Aufenthalt in der "Theater-Garage" während des Zahlungsvorganges entstehen selbstverständlich keine Kosten.
„Nach der Sofort-Einzahler-Aktion im Sommer 2018, die sehr gut bei den Leuten angekommen ist, wollen wir diese nun in etwas abgeänderter Form weiterführen. Statt einem 10-Euro-Gutschein gibt es nun 15 Euro Parkguthaben. Mit diesem 'Zuckerl' soll der nächste Besuch in unserer Innenstadt noch attraktiver werden“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Stadtrat Franz Dinhobl.
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