IMMOBILIEN-NEWS: Die neue Immobiliensteuer seit 1. April 2012
Eine der Folgen des Sparpakets ist die neue Steuer auf Liegenschaften. Hier das Wichtigste für Haus- und Wohnungsbesitzer zusammengefasst. Der 1. April 2002 wird zum wichtigen Datum bei der Immobiliensteuer. Beim Erwerb der Liegenschaft, die man jetzt verkauft, vor dem 1. April 2002 unterliegt der gesamte Veräußerungserlös einer Steuer von 3,5 Prozent. Die Anschaffungskosten bleiben dabei unberücksichtigt. Beim Erwerb ab dem 1. April 2002 unterliegt der Veräußerungsgewinn - Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten - einer Steuer von 25 Prozent. Ausgenommen davon sind Liegenschaften, die zuletzt mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genützt waren oder in den letzten 10 Jahren mindestens für 5 Jahre Hauptwohnsitz waren. Auch von dieser Steuer befreit sind Immobilien, die selbst hergestellt wurden - es sei denn die Immobilie wurde vermietet. Dann ist es besser einen Steuerberater zu fragen. WICHTIG für alle Immobilienmakler ist den Kunden darüber zu informieren, denn sonst gibt es eine unangenehme Überraschung beim Kaufvertrag, wenn der Notar aufklärt. Für alle Verkäufer bedeutet das, wenn sie nicht in die Ausnahmeregelung fallen, dass sie vom erhaltenen Kaufpreis noch eine Steuer zahlen müssen.
Für ehrliche „Spekulanten“ ist die neue Immobiliensteuer sogar vorteilhaft: Früher musste nämlich -innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist- der Gewinn voll mit dem persönlichen Steuersatz über die Einkommensteuer versteuert werden - das waren dann oft bis zu 50% der Gewinne. Nun sind es maximal 25% des Gewinns. Ob die neue Steuer nun die richtigen getroffen hat, ist die Frage…!
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