Grüne Windbüchler-Souschill nimmt Stellung zu "B 17 Umfahrung Wiener Neustadt Ost Teil2"

Neustadts Grüne-Chefin Tanja Windbüchler-Souschill | Foto: Grüne NÖ
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Ich erstatte hiemit in offener Frist folgende Stellungnahme zum UVP-Verfahren „B 17 Umfahrung Wiener Neustadt Ost Teil 2“:

Durch das auf der Strecke der Ostumfahrung zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen werden Lärm-, Staub-, Abgasemissionen hervorgerufen, welche die Gesundheit und das Leben von Menschen gefährden. Gerade die im Immissionsbereich des Vorhabens lebende Bevölkerung wird eine unzumutbare Belastung erfahren.

Die vom Projektwerber geplanten Vorkehrungen zum Lärmschutz sind unzureichend. Gerade im Bereich des bereits bestehenden Abschnitts der S4, im bzw. angrenzend an das Gemeindegebiet Katzelsdorf und Wiener Neustadt, vor allem aber zwischen der Abbiegung in Richtung Eisenstadt bis zur jetzigen Kreuzung Neudörflerstrasse (Ende der aktuell bestehenden Strecke), wird mit erhöhtem Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit dem neu zu errichteten Streckenabschnittes „Ostumfahrung Teil 2“ gerechnet. Der Lärmschutz ist dort aktuell sowie geplant unzureichend. 
Die oben genannten bestehenden Streckenabschnitte befinden sich auf freier Fläche und auf landwirtschaftlichem Gebiet und sehen bis dato sowie in den einzusehenden Plänen keine Lärmschutzvorrichtungen (weder Bepflanzung noch Lärmschutzwände) vor.

Durch das auf der Strecke der Ostumfahrung und dadurch auch durch das auf der Strecke des bereits bestehenden Abschnitts der S4, vor allem zwischen der Abbiegung in Richtung Eisenstadt bis zur jetzigen Kreuzung Neudörflerstrasse (Ende der aktuell bestehenden Strecke), zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen werden Lärm-, Staub-, Abgasemissionen hervorgerufen, welche für Fauna und Flora gravierende Beeinträchtigungen darstellen.

Durch den Bau des Streckenabschnitts „Ostumfahrung Teil 2“ auf freier Agrarfläche, werden die vorhandenen Wildtier-Bestände aus ihrem Lebensraum zurückgedrängt, Möglichkeiten der Wild-Querungen über das geplante Vorhaben sind nicht vorgesehen.

Das Vorhaben soll im Lebensraum des Feldhamsters errichtet werden. Der nö. Naturschutzbund hat im Auftrag des Landes Niederösterreich die Feldhamsterregion Wiener Neustadt via Kontrollfelder untersucht und Populationen südöstlich von Lichtenwörth sowie südöstlich von Zillingdorf auf agrarischem Gebiet im Beobachtungszeitraum 2013-2015 nachgewiesen. Die unter Naturschutz stehende Population kann durch den Bau der Ostumfahrung drastisch reduziert werden. In den Unterlagen fehlen aktuelle Daten betreffend der Feldhamsterpopulationen rund um das geplante Vorhaben „Ostumfahrung Teil 2“.

Die Abgasemissionen, welche vom zu erwartenden, prognostizierten Verkehr auf der geplanten „Ostumfahrung Teil 2“ ausgehen, beeinträchtigen die Nutzpflanzen auf den Agrarflächen, die im Immissionsbereich des Vorhabens liegen, massiv. Vergiftungen der Lebensmittel durch Schwermetalle entstehen u.a. durch Abgase von PKWs und LKWs, die über die Luft auf und in die Lebensmittel (Nutz-, Kultur- und Heilpflanzen) gelangen.

Als Wasserverunreinigung wird neben der direkten Verschmutzung von Gewässern auch die indirekte Verunreinigung von z.B. Grundwasser mit teilweise giftigen Substanzen definiert. Indirekte Belastungen gelangen dabei mittelbar in das Gewässer. Beispiele wären u.a. eine Grundwasserbelastung durch Reifenabrieb, Auftausalze und Öl in Straßenabwässern oder Luftschadstoffe, die mit dem Regen ins Gewässer eingewaschen werden. Es liegt also nahe, dass das prognostizierte erhöhte Verkehrsaufkommen durch das Vorhaben „Ostumfahrung Teil 2“ das Grundwasser verunreinigen wird.

Das Vorhaben wird im ausgewiesenen Hochwassergebiet errichtet. Die Versiegelung von Boden führt zu negativen Entwicklungen und erfordert Maßnahmen im Hochwasserschutz.

Es ist anzustreben, dass die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Pariser Weltklimavertrages, der durch die Ratifizierung vonseiten Österreichs auch für das Land Niederösterreich und die Stadt Wiener Neustadt Geltung findet, umgesetzt werden. Die CO2-Emissionen sind laut Vertrag gegen Null zu bringen um die Klimaziele überhaupt einhalten zu können, jeder Bau einer neuen Straße konterkariert diese internationalen und österreichweiten Bestrebungen.

Wiener Neustadt ist ein Feinstaubsanierungsgebiet. Im Jahr 2017 gab es schon 16 Überschreitungen, zuvor waren es 2015 und 2016 jeweils nur 5 insgesamt. Die Feinstaubsaison von Anfang November bis Ende Dezember wird noch weitere Überschreitungen hervorrufen. Erhöhte Feinstaubwerte bedeuten auch erhöhte Stickoxidwerte. Das prognostizierte erhöhte Verkehrsaufkommen durch eine Realisierung des geplanten Vorhabens wird die schon jetzt alarmierende Situation nicht verbessern und die Luftgüte verschlechtern.

Die Emissionsbelastungen durch das prognostizierte erhöhte Verkehrsaufkommen auf dem bestehenden Streckenabschnitt der S4, auf der geplanten „Ostumfahrung Teil 2“ und auf der Neudörflerstrasse beeinträchtigen die Lebensqualität in Wiener Neustadt sowie die Fauna und Flora im Immisionsbereich.

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