Musste vor Gericht
Deutscher Urlauber raufte sich vor Neulengbacher Till-Club mit Polizei
- Ein Passauer geriet in Neulengbach in eine Auseinandersetzung mit der Polizei.
- Foto: Bernhard Knaus
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Weil ein deutscher Urlauber sein Auto beschädigt haben soll, alarmierte dessen Besitzer die Polizei. Der Passauer lieferte sich daraufhin eine Rangelei mit der Exekutive und musste diese Woche vor Gericht treten.
NEULENGBACH. "Ein bisschen aus dem Ruder gelaufen" ist ein Polizeieinsatz im März des Vorjahres. So beschrieb zumindest der Staatsanwalt den Vorfall, wegen dessen sich ein 20-Jähriger aus Passau am Landesgericht St. Pölten jetzt verantworten musste. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung zum Nachteil von zwei Polizeibediensteten.
Fremdes Auto beschädigt
Der junge Mann war in Österreich auf Urlaub und besuchte den, damals noch geöffneten, Till-Club. Dort hätte er einiges an Alkohol konsumiert. Deswegen könne er sich auch nicht so genau an die Einzelheiten erinnern.
- Im Till Club trank der Urlauber wohl etwas über den Durst.
- Foto: Lauren Fahrenberger / MeinBezirk
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Als er zur späten Stunde das Lokal verlassen wollte, touchierte er beim Öffnen seiner Autotüre das daneben geparkte Fahrzeug. Der Besitzer bemerkte dies und beschuldigte den Passauer, sein Auto beschädigt zu haben. 7.000 Euro hätte der Autobesitzer für den Schaden haben wollen, so der 20-Jährige. Eine solche Summe wollte er nicht zahlen. Daraufhin rief der empörte Autobesitzer die Polizei.
Auseinandersetzung mit der Exekutive
Als zwei Polizeibedienstete den Mann aufforderten, sich auszuweisen, verweigerte er dies. Der junge Mann wurde immer aggressiver. Noch nie zuvor hätte er Aggressionsprobleme gehabt, so der Angeklagte vor Gericht. Wahrscheinlich hätte er wegen der Kombination aus Alkohol und einem verschriebenen Medikament die Kontrolle über sein Verhalten verloren.
- Angeblich beschädigte der Passauer beim Öffnen der Autotüre das daneben geparkte Fahrzeug.
- Foto: pheung56/panthermedia
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Aufgrund seines aggressiven Verhaltens fixierten die Polizeibediensteten den Passauer am Boden. Er versuchte, sich durch Armbewegungen zu wehren. Im Zuge der Fixierung erlitten die beiden Polizisten leichte Verletzungen - etwa blaue Flecken an den Knien.
Wehren ist nicht gleich Widerstand
Der Angeklagte wurde von den Vorwürfen freigesprochen. Auch nach Ansicht des Staatsanwaltes handelte es sich um einen Grenzfall. Defensive Bewegungen im Zuge einer Fixierung seien nicht genug für eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
- Alkohol und ein verschriebenes Medikament hätten zu seinem aggressiven Verhalten geführt, so der Angeklagte.
- Foto: Katharina Schrefl
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Wenn eine Person einen Polizeibediensteten während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben verletzt, fällt dies grundsätzlich unter schwere Körperverletzung - auch, wenn die erlittenen Verletzungen nicht an sich schwer sind. Allerdings kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Angeklagte keine erhebliche Gewalt gegen die Polizeibediensteten aufwendete. Leichte Verletzungen, wie eben blaue Flecken, seien bei solchen Fixierungen ein erwartbares Risiko.
Der Freispruch ist rechtskräftig.
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