Drogen-Opa aus dem Wienerwald verurteilt

33 Kilo nicht getrocknete Pflanzen wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. | Foto: Probst
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  • 33 Kilo nicht getrocknete Pflanzen wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Ein 14-fach vorbestrafter Cannabisgärtner (60) fasste eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten aus (nicht rechtskräftig).

REGION WIENERWALD (ip). Seinem Geständnis entsprechend verurteilte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek einen 14-fach vorbestraften Pensionisten aus dem Wienerwald zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Gleichzeitig erteilte er dem Cannabiskonsumenten die Weisung, sich einer Suchtmittelberatung zu unterziehen und während seiner Probezeit von drei Jahren regelmäßig nachzuweisen, dass er fortan clean ist (nicht rechtskräftig).

Anklage wegen Verleumdung

Die Behauptung des 60-Jährigen, er habe im Zuge seiner Einvernahme vor der Polizei von einem Beamten in einem Döschen eine Wochenration Cannabis zurückerhalten, führte zu einer mehrfachen Vertagung des Prozesses. Einerseits mussten immer wieder Beamte als Zeugen vor Gericht, andererseits hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage des Pensionisten wegen Verleumdung ausgeweitet.
„Es wurde Ihnen etwas ausgefolgt“, resümierte der Richter, „ob da allerdings Suchtgift drinnen war, lässt sich nicht mehr sagen.“

Amtsmissbrauch nicht nachweisbar

Zum Beweis für die Aussage seines Mandanten hatte der Verteidiger einen Zeugen aufgerufen, der bestätigte, dass der Angeklagte unmittelbar nach seiner Einvernahme von der Polizei einen Joint geraucht habe. Übereinstimmend erklärten jedoch alle Beamten, die Zeugen der Vernehmung waren, dass sie davon nichts bemerkt hätten. Wieso es bei zwei Kontrollen über die Menge des sichergestellten Suchtgifts zu einer Abweichung von zehn Gramm gekommen sei, erklärte ein Beamter: „Unsere Waage ist sicher nicht geeicht!“ Sprach Wiaderek den Pensionisten in diesem Zusammenhang vom Vorwurf der Verleumdung frei, verurteilte er ihn jedoch wegen des Anbaus von Cannabispflanzen, der Weitergabe von Suchtgift, sowie der Verleumdung eines Abnehmers, der deshalb einer amtlichen Verfolgung ausgesetzt war.

Text und Fotos: Ilse Probst

33 Kilo nicht getrocknete Pflanzen wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. | Foto: Probst

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