Wienerwald, Landesgericht St. Pölten
Perverser verging sich an Schaf
Mit einem Schuldspruch endete in St. Pölten der Prozess gegen einen 61-jährigen Kroaten, der sich Mitte November 2022 auf einer Wiese im Wienerwald an einem möglicherweise trächtigen Schaf vergangen haben soll. Das Urteil: Sechs Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren (nicht rechtskräftig).
REGION (ip). Der Beschuldigte, der wegen sexueller Handlungen an Tieren bereits zuvor zweimal aufgefallen war, bestritt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die sein Verhalten diesmal zur Anklage brachte, zumal das Schaf beträchtliche Verletzungen im Vaginalbereich erlitten hatte, die als Tierquälerei zu ahnden sei.
„Ich habe die Fotos gesehen, die sind furchtbar“,
meinte der 61-Jährige und ergänzte, dass man solche Verletzungen mit einem Penis vermutlich gar nicht verursachen könne. Laut Gutachterin müsse dem Tier ein entsprechend großer Gegenstand eingeführt worden sein. Spermaspuren des Kroaten im äußeren Genitalbereich des Schafes waren für Richter Slawomir Wiaderek ein eindeutiger Beweis dafür, dass der Beschuldigte die unnötigen Qualen des Tieres zu verantworten habe.
Die Erklärungen des Beschuldigten, wonach er bereits zuvor angehalten und sich selbst befriedigt habe, weshalb Spermareste von seiner Hand zunächst in sein Fahrzeug und dann auch auf das Schaf, das er nur gestreichelt habe, gekommen seien, wertete Wiaderek als Schutzbehauptung.
Das wären zu viele Zufälle, meinte der Richter.
„Ich habe keine Zweifel daran, dass Sie das Tier penetriert haben“,
betonte er in seiner Urteilsbegründung. Es sei bei uns nicht verboten zu masturbieren und auch nicht verboten, ein Schaf zu streicheln, es derart zu verletzen sei jedoch Tierquälerei, die eine Höchststrafe von zwei Jahren zur Folge haben kann.
Weder der Beschuldigte, noch die Staatsanwaltschaft gaben zum Urteil vorerst eine Erklärung ab.
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