Marktgemeine Altlengbach
Überprüfung der Gefahrenzonen durch Wildbäche
Die ministerielle Überprüfung der Revision des Gefahrenzonenplanes der Wildbäche in der Marktgemeinde Altlengbach wurde durchgeführt.
ALTLENGBACH. Diese Revision wurde notwendig, da der alte Gefahrenzonenplan aus dem Jahr 2004 nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und weil seit damals durch die fortgeschrittene Bautätigkeit im Gemeindegebiet mehr Bereiche planungsrelevant wurden, erläutert Sektionsleiter Christina Amberger. Daneben wurden seither große Investitionen in den Hochwasserschutz getätigt, insbesondere die Errichtung der Rückhaltebecken im Lengbach, deren Auswirkungen jetzt berücksichtigt sind.
Altlengbach ist eine ausgeprägte Wildbachgemeinde. Alle Zubringergerinne zum Laabenbach und der Lengbach bis zum oberen Ortsende werden von der Wildbachverbauung betreut. Planverfasser Siegfried Pöll von der Gebietsbauleitung der Wildbachverbauung ermittelte -unterstützt mit modernster Simulationstechnologie und aktuellen mit der Landeshydrographie abgestimmten Hochwasserwerten- die neuen aktualisierten Gefahrenbereiche.
Andreas Pichler vom Ministerium leitete die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und konnte sich von der hohen fachlichen Qualität der Planung überzeugen.
Amtsleiter Christian Schmölz und die Vertreterin der Raumplanung betonten, wie wichtig die richtige Einschätzung der Hochwassergefährdung ist und dass die Gemeinde damit ein wichtiges aktualisiertes Instrument für die Bauplanung, für das Sicherheitswesen und die örtliche Raumplanung besitzt.
Hintergrundinfo
Der Gefahrenzonenplan ist ein sogenannter forstlicher Raumplan gemäß Forstgesetz sowie der Gefahrenzonenplanverordnung und ist von Gesetzes wegen zu erstellen. Er stellt ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.) dar.
Der Gefahrenzonenplan ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen, unterstützt die Baubehörde sowie die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.
Von den 45 Gemeinden im Bezirk St. Pölten sind 38 von Wildbachgefahren betroffen und mit einem ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan ausgestattet. Im Bezirk St. Pölten betreut die Wildbachverbauung 306 Wildbacheinzugsgebiete und hat bis dato über 2.000 Schutzbauwerke gegen Wildbäche, Steinschlag und Rutschungen errichtet.
In den letzten 10 Jahren wurden rund 18 Millionen Euro in den Schutz von Naturgefahren im Bezirk investiert.
Hier erfährt man, wer gefärdet ist
Daten über die Gefährdung durch Naturgefahren sind öffentlich. Betroffene Anrainerinnen und Anrainer finden Informationen unter www.waldatlas.at, www.naturgefahren.at, www.hochwasserrisiko.at, https://atlas.noe.gv.at/ und natürlich in deinem Gemeindeamt.
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