"Ufos" kreisen über dem Markt

Fotomontage: Drohne fliegt seit Ostern immer wieder über die Stadt und die Privatgärten. | Foto: Fotos: Zeiler/pixabay.com; Collage: Ott
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  • Fotomontage: Drohne fliegt seit Ostern immer wieder über die Stadt und die Privatgärten.
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Drohnen im Visier: Anrainer über Summen erzürnt. Abschuss verboten.
NEULENGBACH/ZENTRALRAUM. "Das ist unmöglich. Man fühlt sich einfach belästigt. Und das hört nicht auf", erzählt ein Anrainer.

Summen am Himmel

Seit Ostern ist Summen am Himmel über Neulengbach zu vernehmen: Unbekannte lassen ihre Drohne über die Stadt fliegen, ob sie Fotos oder gar Videos aufnehmen, kann zwar nicht gesagt werden, für die Anrainer ist's aber trotzdem lästig. Irgendwann hat ein Anrainer jedoch jene Personen gesichtet, die ihre unbemannten Flugobjekte über den Häusern schweben lassen und hat sie darauf aufmerksam gemacht, dass dies unerwünscht ist. "Dann war Ruhe", sagt er. Doch lange sollte das nicht anhalten. Auch bei der Polizei habe man die Bitte schon deponiert, dass diesbezüglich öfter Nachschau gehalten wird. Aber "Anzeigen sind bisher noch keine eingegangen", sagt Helmut Summer, seines Zeichens Inspektionskommandant der Polizei von Neulengbach.
Was man eigentlich darf und was nicht, das weiß Rechtsanwalt Gernot Steier: "Mit den kleinen Drohnen darf man nur über dem eigenen Grund fliegen". Wer doch einen Abstecher zum Nachbarn mache, müsse mit einer Besitzstörungsklage rechnen, so der Anwalt. Fotos und Filmaufnahmen würden aber noch schwerer ins Gewicht fallen, obwohl es "grundsätzlich nicht verboten ist, Videos zu machen".

Das "elfte Gebot"

"Allerdings ist zur Veröffentlichung die Zustimmung einzuholen", führt Steier weiter aus. Wie schaut's aus mit einem Schuss auf die Drohne? "Man würde verstehen, wenn ein Jäger zur Waffe greift und sie herunterholt. "Erlaubt ist das aber nicht. Das fällt unter Sachbeschädigung", klärt der Neulengbacher Rechtsanwalt auf. Zugleich verweist er – lachend und mit viel Humor – auf "das elfte Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen".

Was ist erlaubt?
Laut Austro Control unterliegen Mini-Spielzeughubschrauber, die nicht schwerer als 250 Gramm sind, nicht dem in Österreich geltenden Luftfahrtgesetz. Die Drohnen können bis zu einer Höhe von maximal 30 Metern verwendet werden, eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Wer damit jedoch über fremde Grundstücke fliegt, muss mit einer Besitzstörungsklage rechnen.

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