Europäische Union: Kroatien 28. Mitglied ab 1. Juli 2013
(ew) Nun ist es also so weit: Ab. 1. Juli 2013 hat die Europäische Union 28 Mitglieder und wird um den kleinen Adriastaat Kroatien erweitert.
Innerhalb der EU als auch für die BürgerInnen Kroatiens ergeben sich somit doch einige Änderungen. Für die EU und seine bisherigen 27 Mitglieder ist diese Erweiterung ein wichtiger Meilenstein in der Historie der Erweiterung. Und Österreich bekommt einen wichtigen Partner, vor allem in wirtschaftlichen und politischen Fragen und nebenbei ist Kroatien ja sowieso für uns ein beliebtes Urlaubs- und Reiseziel.
Bereits 2003 hatte Kroatien sein Beitrittsansuchen gestellt und erhielt 2004 den Kandidatenstatus. Diese Verhandlungen dauerten von Oktober 2005 bis 30. Juni 2011. In diesen rund 6 Jahren musste das kleine adriatische Urlaubsland das gesamte Recht der EU ("acquis communautaire") übernehmen.
Den formellen Abschluss bildete die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages beim Europäischen Rat am 9. Dezember 2011 in Brüssel. Alle innerstaatlichen Vorschriften wurden fristgerecht umgesetzt, sodass dem Beitritt mit 1. Juli d.J. nichts mehr im Wege steht.
Kroatien ist für Österreich ein Land in der erweiterten Nachbarschaft mit geschichtlicher, wirtschaftlicher, kultureller und politischer Bedeutung.
Für die österreichischen Touristen, welche im Sommer nach Kroatien reisen, werden sich bereits kleine Änderungen abzeichnen.
Grenzkontrollen bleiben aber weiterhin bestehen, da Kroatien zwar nun bei der EU aber nicht Mitglied im sog. Schengen-Raum ist.
Das bedeutet, dass Grenz- und Identitätskontrollen weiterhin aufrecht bleiben.
Das Telefonieren mit Kroatien wird billiger.
Und EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Kroatien haben nach Eintragung in die Wählerevidenz das aktive und passive Wahlrecht.
Weiters gibt es folgende Vorteile:
> Bankomatbehebungen sind für Österreicher kostenlos
> keine Zölle auf Waren, die in HR gekauft wurden
> keine Mengenbegrenzungen für Waren des persönlichen Gebrauchs (Einschränkungen bei Alkohol, Tabak und Kfz)
> Kostenbegrenzungen bei Roaming-Gebühren
> verbesserter Konsumentenschutz
> kostenlose medizinische Grundversorgung, solange die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK = Rückseite der e-card) vorhanden und gültig ist
Quelle: BMeiA/6-2013
Rückfragehinweis:
Erwin Willinger
EU-GR Marktgemeinde Altlengbach
Tel.: +43[0]664 43 34 708
Mail: erwin.willinger@gmail.com
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