Registrierkassenpflicht: "15.000 Euro für die Fisch"
Die verordnete Verpflichtung zur elektronischen Erfassung aller Bareinnahmen stößt dem Neulengbacher Stadtgreißler Georg Brutschy sauer auf.
NEULENGBACH (mh). Rund 15.000 Euro muss Georg Brutschy, Chef der Neulengbacher Stadtgreißlerei, in sein neues Kassensystem stecken, um den Vorgaben des Gesetzgebers gerecht zu werden. "Ich betreibe einen Lebensmittel-Einzelhandel und da ist es ja nicht mit einer neuen Registrierkasse abgetan. Ich muss ein völlig neues Warenwirtschaftssystem anschaffen." Mit Geräten, Standleitungen, Wartungsverträgen, Updates und der Vernetzung mit dem Großhändler kommt laut Brutschy diese stolze Summe zusammen. "Durch unsere Vielfalt an Waren, die alle mit einem Barcode versehen werden müssen, steckt neben der erforderlichen Hardware auch eine ganze Menge Arbeitszeit in der Umstellung."
Hürden für Unternehmer
Die Registrierkassenpflicht wurde Anfang 2016 eingeführt. Darunter versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Laut Finanzministerium sind keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, wenn diese Pflicht bis 30. Juni 2016 nicht erfüllt wird, doch ab Juli wird scharf geschossen. Für Brutschy ist die Verordnung mehr als ärgerlich: "So mancher Politiker sollte einmal an der Basis arbeiten, um zu sehen, wie das ist, wenn du nur Prügel vor die Füße bekommst." Wirtschaftliche Sorgen um die Zukunft der Stadtgreißlerei macht sich Brutschy nicht: "Ich muss die zusätzlichen Ausgaben eben wieder hereinbringen, doch es gibt Unternehmen in Neulengbach, die das nicht so locker hinnehmen."
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