Volksbegehren "ORF - OHNE Zwangsgebühren"
Seit Donnerstag, dem 8.3.2018 ist beim Innenministerium ein Volksbegehren für einen ORF ohne Zwangsgebühren registriert. Nun können sich Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher) dieses Volksbegehren unterstützen.
Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels “Bürgerkarten“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich. Bis zum 10.3.2018 um 8:11 Uhr wurden bereits 5.306 Unterstützungserklärungen abgegeben. Das Ziel der Initiatoren befindet sich bei 100.000.
Im Jahre 2017 wurde bereits ein solches Volksbegehren durchgeführt. Damals nahmen 23.503 Wähler/-innen den Weg zur Gemeinde bzw. Magistrat auf sich, um dort eine Unterstützungserklärung zu unterschreiben. Erforderlich sind für eine weitere Behandlung im Parlament mindestens 8.401 Unterschriften. Dies wurde im Vorjahr deutlich überschritten, trotzdem wurde das Eintragungsverfahren vom Innenministerium aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Forderung nach ersatzloser Abschaffung der ORF-Gebühren
Nun hat Dr. Rudolf GEHRING, Generalsekretär der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ), wiederum ein solches Volksbegehren gegen die ORF-Zwangsgebühren in die Wege geleitet. Der genaue Wortlaut des Initiativantrages lautet: Der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem die zwingenden ORF-Gebühren und Abgaben ersatzlos abgeschafft werden und die parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt wird.
Mit dem Volksbegehren soll es zu einer grundlegenden Diskussion über eine Reform des ORF kommen, die auf die Interessen der Zuseher und Hörer bedacht nimmt und dadurch die Zukunft des Unternehmens sicherstellt.
CPÖ-Bundesobmann Alfred KUCHAR wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass die Diskussion über einen neuen ORF nicht nur auf parteipolitischer Ebene geführt werden darf, sondern dass vor allem die Gebührenzahler voll eingebunden werden müssen. Eine Entscheidung ohne die Gebührenzahler, ist für die Initiatoren des Volksbegehrens undenkbar.
Der ORF hat einen Versorgungs- und einen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag, d.h. vor allem, dass er den Sehern/Hörern wahrheitsgetreue, objektive und unabhängige Informationen zur Verfügung zu stellen hat. Darüber hinaus hat der ORF eine wichtige Bildungs- und Kulturaufgabe.
Seien wir gespannt, wie viele Wählerinnen und Wähler sich diesmal an der Möglichkeit eines Volksbegehrens beteiligen, und ein direktes Zeichen setzen, und nicht nur Worte walten lassen.
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