Kampcenter Zwettl
Bauzwang: Gesetz zwingt EKZ-Pläne in die Knie

- So hätte das Kampcenter Zwettl aussehen sollen. Von den Plänen ist bislang nichts auch nur in Ansätzen in die Praxis umgesetzt worden.
- Foto: CONSIO
- hochgeladen von Bernhard Schabauer
Seit über zehn Jahren liegt die Fläche in der Zwettler Gartenstraße brach. Nun ist auch noch der Investor von der Bildfläche verschwunden.
ZWETTL. Die Posse um das geplante Einkaufszentrum "Kampcenter" in Zwettl geht weiter – oder demnächst vielleicht auch bald zu Ende. Denn aufgrund der fortgeschrittenen Zeit seit der Umwidmung der ehemaligen Grünfläche in der Gartenstraße in Bauland, kommt im Frühjahr 2022 der gesetzliche Bauzwang zum Tragen. Dieser könnte dem geplanten Großprojekt nun also endgültig den Todesstoß versetzen.
Investor verschollen
Zur Gesamtproblematik kommt nun auch noch ein verschollener Investor. Reinhold Frasl ist weder für die Gemeinde, die Behörden noch die BEZIRKSBLÄTTER erreichbar. Auch die CONSIO, der zukünftige Betreiber des geplanten Kampcenters, hat auf mehrere schriftliche BEZIRKSBLÄTTER-Anfragen nicht reagiert.
Zwettls Bürgermeister Franz Mold ist ebenfalls bereits am Ende seiner Möglichkeiten angelangt. "Ich hatte zu Beginn meiner Amtszeit mit dem Investor Kontakt. Dabei hat dieser seine Absicht bekräftigt, das Projekt umsetzen zu wollen. Seit diesem Zeitpunkt sind allerdings sämtliche Versuche unsererseits, mit dem Investor in Kontakt zu treten, im Sande verlaufen. Daher wurden in dieser Sache keine weiteren Schritte unternommen", spricht der Bürgermeister auch etwaige Bemühungen über einen Grundstückserwerb seitens der Gemeinde an.
Kein Projekt vorhanden
Severin Nagelhofer von der Abteilung für Bau- und Raumordnungsrecht des Landes Niederösterreich hält fest: "Baubehörde erster Instanz ist grundsätzlich der Bürgermeister. Bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedürfen, ist in der Stadtgemeinde Zwettl aufgrund der NÖ Bau-Übertragungsverordnung die Bezirkshauptmannschaft (BH) auch für Genehmigungsverfahren zuständig."
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl bestätigt den BEZIRKSBLÄTTERN, dass der BH keine Unterlagen zum Projekt vorliegen und auch keine Kenntnis über Unterlagen bei anderen Behörden, etwa dem Land Niederösterreich, bekannt seien. Zur unendlichen Geschichte meint Bezirkshauptmann-Stellvertreter Matthias Krall: "Es kann von einer Gemeinde ein Bauzwang vorgesehen werden. Dieser gilt bereits, bevor es eine Baubewilligung gibt."
Dass die Gemeinde jedoch rechtliche Möglichkeiten hätte, ergibt sich bereits aus Punkt II. des Vertrages (dieser liegt den BEZIRKSBLÄTTERN zur Gänze vor) mit Reinhold Frasl. Darin heißt es wörtlich: "Binnen sechs Monaten nach der Rechtskraft der Freigabe-Verordnung betreffend die Aufschließungszone 1 sind vom Eigentümer die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bewilligungen bei der zuständigen Behörde zu beantragen."





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