Landesgericht Krems
Zwei gebrochene Nasen, zwei Versionen: 15 Monate bedingt für Security
In der Nacht vom 30.10. auf den 1.11.2021 war die Warteschlange der anstehenden Gäste für den Eintritt in die Disko „die SCHANZ“ in Langschlag auf Grund der 3G-Kontrollen besonders lang. Zwei Besucher wollten sich nicht einreihen und schlüpften durch einen Hintereingang ins Lokal.
Dem Security fielen der 32-Jährige und sein Begleiter auf, da sie keine Armbänder trugen, die beim Eintritt vergeben wurden. Er forderte die beiden auf, das Lokal zu verlassen. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung, die mit Nasenbeinbrüchen der beiden Gäste endete.
Version eins
Der 31-jährige Security musste sich jetzt am Kremser Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Er servierte dem Gericht Version 1 und bekannte sich nicht schuldig. Er gab an, dass ihn der Begleiter des 32-Jährigen von hinten gewürgt habe. Ihm sei die Luft weggeblieben und deshalb habe er in Notwehr zugeschlagen, um sich zu befreien.
Version 2
Das 32-jährige Opfer, vertreten von Anwalt Martin Wabra aus Gmünd, präsentierte Version 2. Er sagte aus, dass er und sein Begleiter vom Security mehr als unsanft behandelt worden wären. Sein Begleiter habe den Aggressiven von ihm entfernen wollen und dann habe der Security ihnen die Faustschläge versetzt. Anwalt Wabra forderte für seinen Mandanten, der einen verschobenen Bruch des Nasenbeins erlitten hatte, 4200 Euro. Der Begleiter gab an, sie seien vom Security attackiert worden und forderte seinerseits 3000 Euro für erlittene Schmerzen.
Zeugen, Video
Mehrere Zeugen schilderten die Vorfälle der Nacht, teils widersprüchlich, teils bestätigten sie die Version der Opfer. Ein Video des Gerangels wurde gezeigt. Schlussendlich verurteilte die Richterin den Security zu 15 Monaten bedingter Haft. Dem 32-Jährigen sprach sie die geforderten 4200 Euro zu, dem Begleiter 700 Euro. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.