Initiative Zwettl2020: Einspruch gegen EKZ eingereicht

- Schwerwiegende Mängel soll laut Initiative Zwettl2020 das Thema Brandbekämpfung beinhalten.
- Foto: Initiative2020
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Gegner des Kampcenters wollen Verfahrensmängel und gesetzeswidrige Handlungen ausgemacht haben.
ZWETTL. Die Initiative Zwettl2020 hat nach eigenen Angaben vom 9. Mai 2017 fristgerecht schriftliche Stellungnahme gegen die geplante Umwidmung des „Gärtnerei-Hahn“ Areals für ein EKZ bei der Gemeinde Zwettl eingebracht. Insgesamt haben demnach 106 Personen diesen Einspruch gemeinsam eingereicht.
In der Aussendung heißt es, dass der Schriftsatz durch Rechtsanwalt Dr. Wiener auf der Basis von drei Fachgutachten erstellt wurde. Die handelswissenschaftlichen Grundlagen lieferten Mag. Murauer (CIMA) und Mag. Gumpinger (Gut&Co), die verkehrsrelevanten Themen bearbeitete Dr. Juhasz (Juhasz&Markgraf Verkehrsconsulting) und das Ortsbildgutachten wurde von DI Kislinger (ah3 architekten zt gmbh) erstellt. "Diese Experten zeigen sowohl die Verfahrensmängel als auch die inhaltlichen Probleme des Projekts klar auf", so der Sprecher der Initiative Christof Kastner.
In der Aussendung werden folgende Punkte bemängelt:
· Verfahrensmängel bzw. gesetzeswidriges Handeln der Gemeinde Zwettl zeigen sich durch
o die Verweigerung der Einsicht in eingereichte Gutachten der Gemeinde und des Investors
o Geheimhaltung des erwähnten „Baulandvertrages“ zwischen Gemeinde und Investor
o das gänzlich fehlende Lärmgutachten
o mangelhafte Pläne, in denen die bereits fast fertige Umfahrung Zwettl fehlt
o konstruierte Änderungsanlässe für das örtliche Entwicklungskonzept um das EKZ „durchzuboxen“ und
o mangelhafte Grundlagenforschung
· Verkaufsfläche
Die Festlegung dass maximal 8500 m² Verkaufsfläche errichtet werden dürfen, ist nicht vom möglichen Marktpotential abgeleitet, sondern ein „politischer Deal“. Die negativen Effekte für alle bestehenden Betriebe werden von Gemeinde und Investor sogar in den Einreichunterlagen bestätigt! Es liegt auf der Hand: bei einem Marktpotential von ca € 70 Mio müsste das EKZ alleine mind € 30 Mio machen! Das wird nur mit Verdrängung möglich sein da aus der Kaufkraftbindung nur ca € 3 Mio zu erwarten sind!
· Brandbekämpfung
Schwerwiegende Mängel zeigt das Thema Brandbekämpfung. Das Gesetz sieht bei diesem Bauvolumen vor, das rund um das Gebäude entsprechende Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen (TRVB 134) gegeben sein müssen. Diese Vorschriften wurden völlig ignoriert und stellen im Brandfall eine Gefahr für die gesamte Innenstadt dar. Durch die Feuerwehrzufahrten muss die Grundfläche des EKZ jedenfalls reduziert werden! (siehe Skizze)
· Verkehr und Verkehrsanbindung
Die Verkehrsfrequenzen wurden falsch berechnet. Durch die zwingende Nutzung des PKW im ländlichen Raum, der Topografie von Zwettl und des mangelhaften öffentlichen Verkehrs kommen nicht wie angenommen 80% der Kunden mit dem PKW sondern mehr als 95%! Dies würde trotz Umfahrung zu mehr Verkehr führen als es derzeit an diesem Punkt gibt! Nicht berücksichtigt wurden außerdem die Probleme in der Verkehrsabwicklung durch die zu kurzen Abstände zwischen den vorgesehenen Ampeln und der Feuerwehrausfahrt die direkt im Kreuzungsbereich liegt. Durch eine Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes ist außerdem neu zu prüfen ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht zwingend wäre.
Die von Seiten der Gemeinde in Aussicht gestellte Mitfinanzierung der geplanten Brücke stellt möglicherweise auch eine gesetzwidrige Wirtschaftsförderung für den Investor dar!
· Ortsbild
Obwohl die NÖ Bauordnung für ein Gebäude in der Bauklasse II klar eine maximale Höhe von 14m (8m + 6m Dachgeschoß) festlegt, wurde vom Investor eine Gebäudehöhe von 17m (!) geplant! Somit ist das Projekt nicht genehmigungsfähig! Weiters entspricht das Projekt keinesfalls den ortsüblichen Bauvolumen und ist nicht ortsbildverträglich! Dies erkennt man auch daran, dass das geplante EKZ doppelt so lang und doppelt so hoch wie die Parkspirale wäre!! Das auch ein sehr langer Teil der Stadtmauer hinter dem EKZ verschwinden würde ist ebenfalls nicht hinzunehmen.
Zusammengefasst sprechen für die Initiative viele Argumente gegen ein EKZ in der Gartenstraße! "Da das Projekt zu hoch ist, eine zu große Grundfläche hat (siehe Brandbekämpfung) und somit nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, ist eine Umwidmung so nicht möglich", erklärt Christof Kastner.
Alle Unterlagen der Gutachter und die Stellungnahme finden Sie online unter www.zwettl2020.at .
Was die Gemeindevertreter sowie Projektbetreiber zu dieser Stellungnahme zu sagen haben, lesen Sie in der nächsten Printausgabe der Bezirksblätter Zwettl.
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