Frau vergewaltigte 14-jähriges Mädchen
Laut Gutachten leidet die 19-jährige Beschuldigte aus dem Bezirk Amstetten an paranoiden Schizophrenie.
BEZIRK AMSTETTEN. Scheint anfangs noch eine gewisse Neugierde im Spiel gewesen zu sein, arteten die Intimitäten für die 14-jährige Anna (Name von der Redaktion geändert) in einen Albtraum aus.
Ihre 19-jährige Freundin ließ ihren sexuellen Phantasien freien Lauf und vergewaltigte die Minderjährige mehrmals auf brutalste Weise.
Vergewaltigt und gedroht
Die St. Pöltner Staatsanwältin Michaela Obenaus klagte die 19-Jährige aus dem Bezirk Amstetten wegen geschlechtlicher Nötigung und Vergewaltigung. Demnach habe die Beschuldigte ihre wesentlich jüngere Freundin vielfach über mehrere Monate hin missbraucht und ihr gedroht, falls sie etwas sage. Erst, als die Frau nicht mehr in ihrer Nähe wohnte, erstattete Anna Anzeige.
19-Jährige: Unzurechnungsfähig
Vor Gericht zeigte sich die 19-Jährige abschwächend geständig. Andere Personen hätten von ihr Besitz ergriffen und so habe sie sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Ein Gutachten bestätigte, dass die Beschuldigte unter einer paranoiden Schizophrenie leide und bei den Übergriffen unzurechnungsfähig gewesen sei.
Ohne entsprechende Behandlung sei sie als hochgradig rückfällig einzustufen, so der zuständige Psychiater.
Probezeit und Medikamente
Der Schöffensenat unter dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger entschied, dass die Angeklagte einer entsprechenden Behandlung zuzuführen sei. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde vorerst mit einer Probezeit von zehn Jahren nur bedingt ausgesprochen.
Engmaschige Auflagen, wie Bewährungshilfe, der weitere Aufenthalt in einer betreuten Wohneinrichtung, vor allem auch die fortdauernde, konsequent medikamentöse Behandlung, die mittlerweile bereits Erfolge gezeigt habe, sollen die Frau von weiteren Straftaten abhalten.
Eindringlich warnte der Richter: „Wenn das mit den Auflagen nicht funktioniert, kommen Sie in eine geschlossene Anstalt und das vermutlich für viele Jahre!“
Die Beschuldigte nahm die Entscheidung nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger an. Auch Obenaus verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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