Was tut die Behörde gegen den Welpenhandel?
GMÜND. Wenn die Bezirkshauptmannschaft Kenntnis erlangt, dass Hundewelpen illegal, das heißt: ohne Kennzeichnung (Chip), ohne EU-Heimtierausweis und ohne Gesundheitsbescheinigung, aus Tschechien importiert wurden, wird ein Verwaltungsstrafverfahren nach der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung 2008 eingeleitet. Dabei ist es egal, ob der Welpe für sich oder zum Weiterverkauf über die Grenze gebracht wurde.
Die Behörde kontrolliert Hundezüchter. Die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs ist anzeigepflichtig, auch wenn die Tätigkeit nicht gewerblich ausgeübt wird („Hobbyzüchter“). Der Hundehalter hat die Zucht bei der Bezirkshauptmannschaft vorweg zu melden. Die Haltung der Tiere und die Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf werden innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung vom Amtstierarzt kontrolliert. Bei Verdacht auf Tierquälerei, z.B. aufgrund einer Anzeige, erfolgt ebenfalls eine Kontrolle durch den Amtstierarzt. Beschlagnahmte Welpen werden an Tierheime, die eine Vereinbarung mit dem Land NÖ haben, übergeben. Für den Bezirk Gmünd ist das Tierheim Krems zuständig.
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