Uhudler: Gericht hebt Rodungsbescheide auf
Das Landesverwaltungsgericht hat die noch anhängigen Rodungsbescheide für Uhudler-Rebflächen im Bezirk Güssing aufgehoben. Das Gericht begründet seinen Schwenk mit neuen weinwissenschaftlichen Erkenntnissen.
Aufgrund eines in Deutschland eingeholten Universitätsgutachtens stammen die für die Uhudler-Erzeugung verwendeten Sorten Delaware, Concord und Elvira aus Kreuzungen von Vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis. "Nach der Genanalyse von Ripatella ist diese Sorte genetisch identisch mit der Sorte Concord. Für Concord hat sich auch der Name Ripatella eingebürgert. In der Folge ist man offenbar auch in Fachkreisen irrtümlich von zwei unterschiedlichen Sorten ausgegangen", heißt es in der Begründung des Landesverwaltungsgerichts.
"Verbot nicht mehr abzuleiten"
Ein europarechtliches Verbot einer Klassifizierung der genannten Rebsorten in der Weinbauverordnung und eine sich daraus ergebende Rodungsverpflichtung sei daher für diese Rebsorten nicht mehr abzuleiten.
Was dieses Urteil für die fünf bereits rechtskräftigen Rodungsbescheide bedeutet, werde "amtswegig neu beurteilt", so das Gericht. Es hat im Oktober 2015 in diesen fünf Verfahren Rodungsaufträge der Bezirkshauptmannschaft Güssing betreffend ausgepflanzter Ripatella-Rebstöcke bestätigt.
"Diese Entscheidungen gründeten auf der Fachmeinung des Bundesamts für Weinbau in Eisenstadt, wonach die Rebsorte Ripatella keine Anteile einer europäischen Edelrebsorte (vitis vinifera) enthält. Die Beschwerden und Revisionen der Weinbauern gegen diese Entscheidungen hatten vor den Höchstgerichten keinen Erfolg", heißt es seitens des Gerichts.
"Das Bundesamt selbst revidierte in den Monaten Dezember 2015 und Jänner 2016 seine bisherigen gutachterlichen Stellungnahmen zu den Rebsorten Concord und Elvira und stellte auch sein Gutachten zur im Südburgenland vorherrschenden Uhudlerrebsorte Ripatella in Frage, allerdings ohne nähere Begründung", heißt es weiter.
Daher habe das Landesverwaltungsgericht zur Klärung der entscheidenden Fachfrage für die noch anhängigen Rodungsverfahren ein Gutachten der renommierten deutschen Hochschule Geisenheim eingeholt.
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