ÖGB will Verpflichtung zur betrieblichen Gesundheitsförderung

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TirolerInnen werden seit 1990 mit einer kontinuierlich steigenden Arbeitsintensität zunehmend belastet. Knapp 50 Prozent aller Krankenstände sind auf Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen. „Offensichtlich fruchtet die Freiwilligkeit zur betrieblichen Gesundheitsförderung nicht. Wir fordern weitreichende Maßnahmen im Bereich des ArbeitnehmerInnen-Schutzes. Das geht von einer besseren Verteilung von Arbeitszeit durch eine Verkürzung der tatsächlichen Arbeitszeit, über alternsgerechte Arbeitsplätze bis zu Sanktionen für Arbeitgeber, die keine gesundheitsfördernden Maßnahmen setzen wollen“, erklärt Otto Leist, Tirols ÖGB-Landesvorsitzender, auf der vierten Station seiner Bezirkstour für die ÖGB-Kampagne ÖGB-Kampagne „Lohnsteuer runter!“ in Imst. ++++

Kosten im Ausmaß von 2,8 Milliarden Euro
Allein sechs körperliche Arbeitsbelastungen sind für rund 23 Prozent der Krankenstände verantwortlich, dass führt zu Kosten im Ausmaß von 2,8 Milliarden Euro. Dazu kommen die Kosten von 3,3 Milliarden Euro aufgrund von krankmachenden psychischen Arbeitsbelastungen wie Stress und Arbeiten unter Zeitdruck. „Durch flächendeckende Prävention und Gesundheitsförderung in Betrieben und Dienststellen kann großes menschliches Leid verhindert und gleichzeitig sehr viel Geld gespart werden“, ist sich auch Alberta Zangl, Oberländer ÖGB-Frauenvorsitzende sicher.

Bessere Verteilung von Arbeitszeit
„Wir fordern eine bessere Verteilung von Arbeitszeit durch eine Verkürzung der tatsächlichen Arbeitszeit, ausreichende Erholungsphasen und die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, damit Menschen lange gesund in der Arbeit sind und Arbeit nicht krank macht. Betriebliche Gesundheitsförderung muss zu einer Pflicht werden, statt wie derzeit nur auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz sollen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auch über Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung erzwingbar durchgesetzt werden können“, so Leist.

ArbeitnehmerInnen-Schutz wird als Kostenfaktor gesehen
Wie viele Beauftragte soll es in den Betrieben denn noch geben, heißt es von Wirtschaftsseite oft. „Auch die ArbeitnehmerInnenschutz-Beauftragten wurden infrage gestellt, „Wir sind überbürokratisiert“ heißt das dann. Die IV forderte eine „Halbierung der Unternehmens-Beauftragten“. ArbeitnehmerInnen-Schutz wird als Kostenfaktor gesehen, die Leidtragenden bei Einsparungen in diesem Bereich wären die ArbeitnehmerInnen, die Kosten hätte die Allgemeinheit über das Gesundheits- und Pensionssystem zu tragen. Arbeitgeber haben eine Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten. Der Druck in der Arbeitswelt ist ohnehin schon groß genug, das Risiko, seelisch oder körperlich zu erkranken, kann mit wenig Aufwand gering gehalten werden. Und das spart Folgekosten im Gesundheits- und im Pensionssystem“, so Leist.

Die ÖGB-Forderungen:
Der ÖGB fordert eine bessere Verteilung von Arbeitszeit durch eine Verkürzung der tatsächlichen Arbeitszeit, ausreichende Erholungsphasen und die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, damit Menschen lange gesund in der Arbeit sind und Arbeit nicht krank macht.
1.) Betriebliche Gesundheitsförderung als Pflicht, statt wie derzeit nur auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz sollen Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung auch über Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung erzwingbar durchgesetzt werden können.
2.) Vorbeugung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren als Pflichtaufgabe der Unfallversicherung (AUVA).
3.) Arbeits- und OrganisationspsychologInnen verpflichtend an allen Arbeitsstätten, zusätzlich zu ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften.
4.) Alternsgerechte Arbeitsplätze: Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, die Arbeitsorganisation so gestalten, dass für ArbeitnehmerInnen die optimale Ausführung der Arbeit gewähr¬leistet ist.
5.) Rechtsanspruch auf den Umstieg auf eine weniger belastende Tätigkeit ohne Einkommensver¬lust, wenn eine belastende Tätigkeit auf Dauer nicht ausgeübt werden kann.
6.) Verpflichtende Beratung durch die AUVA bei auffälligen Krankenstandszahlen an einer Arbeitsstätte.
7.) Sanktionen für Arbeitgeber, die keine gesundheitsfördernden Maßnahmen setzen.
8.) Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, v. a. um Erkrankungen durch erhöhte UV-Belastung,

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