Erneut Kritik an der Allergenverordnung

Foto: Kathrin Angerer/Wirtschaftsbund Tirol

TIROL. Die seit Ende Dezember 2014 eingeführte Kennzeichnungspflicht der 14 Hauptallergene in der Gastronomie führt nach wie vor zu Kritik durch die Gastronomie. Aber auch Experten aus der Wissenschaft kritisieren diese Dokumentationspflicht.

Gastronomen sind keine Ärzte

Bei der Kritik an der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bekommt die Gastronomie Unterstützung durch die Wissenschaft. Univ.-Prof. Dr. Herbert Tilg, Leiter der Universitätsklinik für Innere Medizin, weist darauf hin, dass es selbst für Mediziner häufig schwierig sei, Lebensmittelallergien festzustellen. Gleichzeitig würde diese Kennzeichnung den Konsumenten in einer falschen Sicherheit wiegen. Tilg weist aber auch darauf hin, dass Allergiker sich selbst bei ihrer Allergie am besten auskennen. Außerdem sei das Thema so komplex, dass es Gastronomen überfordern würde. Ein Hinweis, dass die Speisen Allergene enthalten können und eine mündliche Auskunft, würden vollkommen ausreichen.

Verordnung ohne Nutzen

„Die derzeitige Allergenverordnung ist wohl zu den sinnlosesten Bestimmungen der letzten Zeit zu zählen. Viel Aufwand ohne Nutzen!“, so Franz Hörl, Obmann der Sparte Tourismus der Wirtschaftskammer Tirol. In Österreich wird diese EU-Lebensmittelverordnung besonders übertrieben ausgelegt. In diesem Zusammenhang fordert Hörl auch die Abschaffung der Dokumentationspflicht und der nach drei Jahren wiederkehrenden Fortbildungspflicht in Allergenfragen. Dokumentation und Fortbildung seien eine Mehrbelastung für Gastronomen. Auch die Strafen für die Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht sind in Österreich übertrieben hoch. „Die Höhe der Strafen ist ein weiteres Beispiel dafür, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. 100.000 Euro bei wiederholten Verstößen, nur weil vielleicht nicht richtig ausgezeichnet wurde, sind ein Hohn!“, so Hörl.

Gefahr für heimische Gastronomiebetriebe

Auch für den gelernten Koch, Wirt und Gastronomen Josef Haueis ist diese Allergenverordnung in dieser Form nicht notwendig. Mit ihr soll die Verantwortung der Konzerne auf die Gastronomen übertragen werden. Aber letztendlich könne nur der Lebensmittelhersteller wissen was wirklich im Essen enthalten sei. Selbst der Koch wisse dies nur mit gewissen Einschränkungen. Diese Verordnung sei von Bürokratien ohne die Gastronomen erarbeitet worden. Gleichzeitig gefährde sie die Innovation, Regionalität und Nachhaltigkeit.

Ab Dezember 2016 soll die Lebensmittelkennzeichnung auch Angaben über die enthaltenen Nährstoffe enthalten. Josef Haueis meint dazu: Die Aussicht auf weitere Auflagen und Bestimmungen seitens der EU wie die Angabe von Zucker- und Salzgehalt seien demotivierend und werden dazu führen, dass gerade kleine Betriebe zusperren. Auch wenn wir wollten, wir können sie nicht umsetzen. Diese Auflagen und Bestimmungen kann niemand einhalten. Sie zerstören unsere Kreativität und Esskultur.“

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