Stallpflicht für Geflügel wird alle zwei Wochen neu beurteilt

Stallpflicht für Hühner wird alle zwei Wochen neu bewertet. | Foto: Roibu/panthermedia
  • Stallpflicht für Hühner wird alle zwei Wochen neu bewertet.
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TIROL. In Tirol gibt es insgesamt rund 6.000 Hühner haltende Betriebe. 76 Betriebe sind in größerem Stil in der Eierproduktion tätig und halten mehr als 350 Legehennen. Masthühner werden in 72 Betrieben gehalten.

Stallpflicht bleibt auch die nächsten zwei Wochen

Seit dem 10. Jänner 2017 gilt in ganz Österreich zum Schutz vor der Vogelgrippe Stallpflicht für Geflügel. In Tirol gab es als einziges Bundesland bisher zwar keinen Fall von H5N8, aufgrund, so Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Damit dies so bleibe, sei es wichtig, das Geflügel im Stall oder in überdachten Bereichen zu belassen. Bisher wurde die Geflügelpest in Österreich in zwei Fällen bei Hausgeflügel und in 108 Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen. „Wir wollen die Stallpflicht nur so lange aufrechterhalten wie unbedingt notwendig. Aus diesem Grund wird die Lage alle zwei Wochen neu beurteilt“, so LHStv Josef Geisler.

Kennzeichnung als Freilandeier

Auswirkungen auf die Tiroler Geflügelhalter hätten die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest nach zwölf Wochen ab 4. April 2017. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Freilandeier nur noch dann als solche verkauft werden, wenn eine überdachte Auslaufmöglichkeit für das Geflügel besteht. „Tirols Geflügelhalter setzen auf Qualität und verfügen bereits jetzt über tiergerechte Haltungseinrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen. Damit werden wir in Tirol keine größeren Probleme in der Vermarktung und Kennzeichnung der Eier haben“, so Josef Geisler. Bioeier dürfen aufgrund der ohnehin strengen Haltungsvorschriften weiterhin ohne Einschränkung als solche verkauft werden.

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