Verkehrssicherheitskampagne - Sicherheitsgurt und richtige Kindersicherung

Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern Höhe | Foto: LPD/Tirol
  • Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern Höhe
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Immer wieder werden diverse Verkehrssicherheitskampagnen durchgeführt. Damit soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. In der aktuellen Verkehrssicherheitskampagne stehen das Verwenden von Sicherheitsgurten und die richtige Kindersicherung im Mittelpunkt.

Verstöße bei Kontrollen der Verwendung des Sicherheitsgurtes und der Kindersicherung

Im Zuge der Verkehrsüberwachung kontrolliert die Tiroler Polizei auch die Verwendung des Sicherheitsgurtes und die Kindersicherung. Jährlich werden tirolweit mehrere Schwerpunktaktionen durchgeführt. Heuer gab es schon zwei landesweite Schwerpunkte. Eine im Jänner und die zweite am vergangenen Mittwoch.

    Verstöße vergangenes Jahr

  • 12.544 Verstöße gegen die Gurtpflicht
  • 521 Verstöße gegen die Pflicht zur Kindersicherung
  • Verstöße 2016

  • 838 Verstöße gegen die Gurtpflicht
  • 16 Verstöße gegen die Pflicht zur Kindersicherung

Unterschied Autobahnen, Freilandstraßen und Ortsgebiet

Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass es Unterschiede bei der Verwendung des Sicherheitsgurtes gibt. Auf Autobahnen und Freilandstraßen wird der Sicherheitsgurt in den meisten Fällen angelegt. Die Anschnallpflicht in Ortsgebieten wird aber häufig ignoriert. Bei kurzen Fahrtstrecken und niedrigeren Geschwindigkeiten wird immer wieder auf den Sicherheitsgurt verzichtet. 30 Prozent der Mitfahrer auf der Rückbank legen den Gurt nicht an.

Ohne Gurt steigt das Risiko bei einem Unfall

Ein Airbag kann nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn der Fahrer bzw. der Beifahrer angegurtet ist. Selbst bei einem Anprall mit 50 km/h kann es zu sehr schweren Verletzungen kommen. Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern Höhe. Nicht angegurtete Mitfahrer auf der Rückbank können bei einem Unfall nicht nur sich selbst, sondern auch - den angegurteten - Fahrer oder Beifahrer schwer verletzen.

Strafmaß bei einem Verstoß gegen die Gurtpflicht oder die Sicherung von Kindern

Die Polizei bestraft den Verstoß gegen die Sicherheitsgurtpflicht Vorort mit 35,00 Euro. Sind Kinder nicht gesichert, wird Anzeige an die Behörde erstattet. Hier kommt es infolge zu einer Verwaltungsstrafe und einer Vormerkung im Führerscheinregister.

Die Polizei erinnert: Die Verwendung des Sicherheitsgurtes und die richtige Sicherung der Kinder dienen der eigenen Sicherheit und dem Schutz der mitgeführten Kinder.

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