Weitere Änderungen bei der Mindestssicherung beschlossen

Die Tiroler Mindestsicherung beschloss bei der Mindestsicherung nachzuschärfen. | Foto: Pixabay/WolfBlur
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TIROL. Bei der Mindestsicherung soll nachgeschärft werden. Die neuen Maßnahmen stoßen aber auch auf Kritik.

Zustimmung der Landesregierung zu einer bundesweit einheitlichen Lösung

Die Tiroler Landesregierung einigte sich darauf, einer österreichweiten einheitlichen Lösung in Form einer 15a-Vereinbarung zuzustimmen. Diese soll gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet werden. Die FPÖ-Tirol befürwortet eine bundesweite Regelung. Diese solle allerdings nach dem Oberösterreichischen Modell umgesetzt werden. Dieses beinhalte eine Deckelung für Familien und Unterscheide zwischen Leistungen für Fremde und jenen, die schon in das österreichische Sozialsystem eingezahlt haben. Auch für die SPÖ-Tirol ist eine österreichweite Regelung bei der Mindestsicherung notwendig. "Alleingänge und ein Negativwettbewerb zwischen den Ländern sind keine adäquate Antwort auf aktuelle Herausforderungen.", so Gerhard Reheis. Gleichzeitig fordert er aber, dass sich die Tiroler Landesregierung in die Verhandlung aktiv mit klaren Vorstellungen einbringe. "Nur so kann man ein Ergebnis auch selbst gestalten. Schwarz-Grün hat dem Bund und den übrigen Ländern aber offenbar einen Blanko-Scheck ausgestellt.“

Mehrfachförderungen werden beseitigt

Mit der neuen Mindestsicherung sollen auch Mehrfachförderungen beseitigt werden. Kürzungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sollen künftig nicht mehr durch die Mindestsicherung aufgestockt werden. Weiters soll auch die Mietzinsbeihilfe und die Mindestsicherung zusammengeführt werden. In diesem Zusammenhang soll bei den Wohnkosten in Tirol eine Obergrenze eingeführt werden. „Diesbezügliche Verhandlungen mit der Stadt Innsbruck und dem Gemeindeverband werden in Kürze beginnen“, so der ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf. Weiters werden mehrfachbezogene Sachleistungen eingeschränkt.

Sanktionen bei Verweigerung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt

Die Landesregierung beschloss zusätzliche Maßnahmen für eine baldige Rückkehr ins Arbeitsleben. Gleichzeitig soll eine lückenlose Dokumentation von Kursbesuchen, mögliche Sanktionen erleichtern. Diese Dokumentation soll bei den Bezirkshauptmannschaften erfolgen.
Bereits im April wurden mögliche Sanktionen beschlossen. Eine Analyse hat gezeigt, dass die Sanktionen Wirkung zeigen. In rund 760 Fällen wurde die Mindestsicherung heuer wegen nicht befolgter Auflagen der Behörde gekürzt.

Deckelung für Familien

Die ÖVP fordert eine Deckelung der Mindestsicherung für Familien ab 1.500 Euro. Eine Deckelung für Familien ab 1.500 bedeutet, dass diese nicht mehr als 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung haben sollen. Das trifft vor allem Familien mit mehr als zwei Kindern. Die selbsternannte Familienpartei ÖVP will also gerade dort sparen! Das lehne ich entschieden ab.“, so Jakob Wolf. Als Alternative zu Geldleistungen könne Wolf sich Sachleistungen vorstellen.

Mindestsicherung als Überbrückungshilfe

Die Mindestsicherung soll in Tirol weiterhin eine Überbrückungshilfe für akute Notsituationen bleiben. Allerdings sei sie kein Dauerversorgungssystem, so Landeshauptmann Günther Platter. „Die Mindestsicherung in Tirol bleibt Rettungsanker für Menschen in Not. Wer in Tirol vorübergehend Unterstützung benötigt, wird diese weiterhin bekommen.“, so der Grüne Sozialsprecher Ahmet Demir.

Arbeit muss sich rechnen

Damit die Mindestsicherung kein Dauerversorgungssystem wird, "muss jemand, der einer Vollbeschäftigung nachgeht letztlich mehr Geld am Konto haben als jemand, der das nicht tut.“, so Günther Platter. In Tirol müsse - um das Sozialsystem zu entlasten - auch die Kluft zwischen niedrigen Löhnen und Lebenshaltungskosten verringert werden, so Jakob Wolf. In diesem Zusammenhang fordert Markus Abwerzger eine Steuerreform, die "den Namen auch verdient, damit den Menschen mehr Netto vom Brutto übrig bleibt."

Mindestsicherung in Tirol

Mehr als 15.000 TirolerInnen beziehen die Mindestsicherung. Davon sind rund 70 Prozent sogenannte AufstockerInnen. Deren Einkommen ist so gering, dass es nicht zum Auskommen reicht. AufstockerInnen sind in erster Linie AlleinerzieherInnen und PensionistInnen.
Die Unterstützung des Landes Tirol beträgt im Schnitt sechs Monate.

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