Schwellenwertverordnung wurde um zwei Jahre verlängert
Der Ministerrat hat die Verlängerung der Schwellenwertordnung beschlossen. Bis 31. Dezember 2018 können Aufträge der öffentlichen Hand bis zu 100.000 Euro direkt vergeben werden.
TIROL. Die Schwellenwertverordnung wurde für weitere zwei Jahre verlängert. Diese bringt gerade Klein- und Mittelbetrieben Vorteile, so Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
Verlängerung der Schwellenwertverordnung
Der Bund hat die Schwellenwertverordnung bis Ende 2018 verlängert. Die WirtschaftsreferentInnen der Bundesländer haben sich für diese Verlängerung eingesetzt. „Ich freue mich, dass mein Vorschlag breite Unterstützung gefunden hat und nun im Ministerrat beschlossen worden ist.", so Patrizia Zoller-Frischauf. Diese Verordnung bringt Vorteile für die Betriebe, für die Wirtschaft aber auch für die öffentliche Hand.
Unterstützung für Klein- und Mittelbetriebe
Durch diese Schwellenwertverordnung können Aufträge der öffentlichen Hand rasch und unbürokratisch vergeben werden. Dadurch wird auch die Konjunktur belebt,so Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer. Durch diese Regelung profitieren kleine und mittlere Unternehmen in den Regionen. Das sichert Arbeitsplätze und die Wertschöpfung. Jürgen Bodenseer fordert, dass diese Regelung als Dauerrecht eingeführt wird. "Die höheren Schwellenwerte haben sich nun über Jahre bewährt und sollten zum allgemeinen Standard werden", so der WK-Präsident.
Was ist die Schwellenwertverordnung?
Die Schwellenwertverordnung ist nun bis 31.12.2018 verlängert. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand Aufträge bis 100.000 Euro direkt an Unternehmen der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbranchen vergeben kann. Bei einem Auftragsvolumen bis eine Million Euro kann das Land Tirol in einem "nicht offenen Verfahren" direkt drei qualifizierte Unternehmen zur Angebotslegung einladen. Dadurch sinken die Kosten für die Verfahren, gleichzeitig werden sie deutlich beschleunigt. Auch der Verwaltungsaufwand kann verringert werden. Unternehmen werden mit dieser Verordnung mit unbürokratischen öffentlichen Auftragsvergaben unterstützt.
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