Wie Wiener wählen können: Die wichtigsten Infos zur Bundespräsidentenwahl
Am 24. April wählen die Österreicher den Bundespräsidenten. In Wien sind die Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Die bz hat alle wichtigen Informationen rund um Standorte, Wahlkarten und eine mögliche Stichwahl gesammelt.
1. Wann findet die Wahl das Bundespräsidenten statt?
Die Wahl findet am 24. April statt. In Wien sind an diesem Tag alle Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet. (Falls eine Stichwahl zwischen zwei Kandidaten nötig ist, gibt es einen zweiten Wahltermin. Dieser wäre am 22. Mai.)
2. Wer ist eigentlich wahlberechtigt?
In Wien wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum 24. April 2000 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz am 23. Februar 2016 in Wien hatten.
3. Wo kann ich wählen gehen?
Wählen kann man nur im "eigenen" Wahllokal. Welches das ist, das erfährt man aus der sogenannten "Amtlichen Wahlinformation", die an alle Wahlberechtigten derzeit per Post zugeschickt wird. Zudem ist es möglich, das zuständige Wahllokal im Internet zu suchen. Wer nicht im für ihn zuständigen Wahllokal wählen will, benötigt eine Wahlkarte.
4. Wie wähle ich mit Wahlkarte?
Die Wahlkarte muss beantragt werden. Und zwar mit einem formlosen schriftlichen Antrag (auch per E-Mail oder Fax) bis 20. April. Ein persönlicher Antrag ist bis 22. April 2016, 12 Uhr, möglich. Beantragt werden muss die Wahlkarte beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts - eine Liste findet sich online. Wer die Wahlkarte nach dem 19. April beantragt, dem wird empfohlen, diese persönlich am Wahlreferat abzuholen. Sonst könnte es sein, dass die Wahlkarte nicht rechtzeitig zuhause eintrifft. Wer eine Wahlkarte besitzt, kann in jedem Wahllokal in ganz Österreich wählen. (Aber Vorsicht, nicht alle Wahllokale sind so lange geöffnet wie jene in Wien!) Wichtig dabei: Die Wahlkarte muss unbedingt ins Wahllokal mitgenommen werden. Zudem ermöglicht es die Wahlkarte, die Stimme per Briefwahl abzugeben.
5. Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer eine Wahlkarte besitzt, kann seine Stimme auch per Post abgeben. Wichtig: Der Brief muss so rechtzeitig eingeworfen werden, dass er am Wahltag um 17 Uhr sicher bei der Bezirkswahlbehörde einlangt. Alle Wahlkarten, die die Post bis dahin nicht zugestellt hat, werden nicht ausgezählt.
6. Wie wähle ich dann genau im Wahllokal?
Für die Wahl im Wahllokal braucht man jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis - also etwa den Personalausweis, den Führerschein oder den Pass. Dieser wird vor Ort dem Wahlleiter übergeben - im Gegenzug erhält man den Stimmzettel und ein Kuvert. In der Wahlzelle kann man dann geheim die Stimme abgeben. Den Stimmzettel ins Kuvert stecken - und in die Urne einwerfen.
7. Was tue ich, wenn ich ein barrierefreies Wahllokal benötige?
Insgesamt sind rund 680 Wahllokale in Wien barrierefrei. Sie sind auch mit Rollstuhl-Wahlkabinen ausgestattet. Wenn das "eigene" Wahllokal nicht barrierefrei ist, kann - natürlich nur mit Wahlkarte - in jedem anderen gewählt werden. Die Liste aller barrierefreien Wahllokale findet sich online. Menschen, die den Stimmzettel im Wahllokal nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, dürfen sich übrigens helfen lassen - und zwar von einer von ihnen selbst bestimmten Begleitperson. Auch Blindenführhunde darf man in die Wahlzelle mitnehmen.
8. Kann ich auch wählen, wenn ich am Wahltag im Krankenhaus bin?
Natürlich kann auch in Krankenhäusern, Geriatriezentren und Pflegewohnhäusern gewählt werden - und zwar wiederum mit Wahlkarte. Alle Infos zum Wählen im Krankheitsfall gibt es wiederum online.
9. In welchem Fall gibt es eine Stichwahl?
Eine Stichwahl wird dann nötig, wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit hat - also nicht mehr als 50 Prozent aller Stimmen auf sich vereinigt. Dann treten die beiden stimmenstärksten Kandidaten am 22. Mai nochmals gegeneinander an. Die Wahl verläuft dann gleich wie der erste Wahlgang. Es können wieder eigene Wahlkarten beantragt werden, die Wiener Wahllokale hätten wiederum von 7 bis 17 Uhr geöffnet.
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