"Aktion scharf" bei Bahnkreuzungen
Verstärkte Polizeipräsenz an Eisenbahnkreuzungen: Wer bei Rot d'rüberbrettert, muss mit Sanktionen rechnen.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Nach einer Analyse schrankenloser Bahnübergänge durch die niederösterreichische Landesregierung und der Landesverkehrsabteilung nimmt die Polizei die unbeschrankten Bahnübergänge verstärkt ins Visier.
Mission Bahnkreuzung
"Wir haben den Auftrag von der Verkehrsabteilung, Schwerpunkte zu setzen. Das werden wir tun. Auch mit zivilen Autos werden wir punktuell Eisenbahnkreuzungen überwachen", so Bezirkspolizeikommandant Oberstleutnant Johann Neumüller im Bezirksblätter-Gespräch.
Mit Vormerkdelikt fängt's an
Wird ein Lenker von der Polizei dabei ertappt, dass er bei Rotlicht noch in die Bahnkreuzung einfährt, wird der Vorfall bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. "Als Vormerkdelikt. Kommt es in weiterer Folge zur Bestrafung, scheint das im Führerscheinregister auf", erklärt Neumüller. Heikel wird es für den Autofahrer, wenn er sich binnen zwei Jahren zwei schwere Delikte zu Schulden kommen lässt. Dann gibt es für ihn weitere Konsequenzen. Neumüller: "Das kann von einer Nachschulung punkto Verkehrssicherheit bis hin zum Führerscheinentzug gehen."
Die Krisen-Bahnübergänge
Überwacht werden Bahnübergänge an der Aspangbahn und bei Puchberg. Unfälle mit Personenschaden gab es in Pitten (2015), Sautern (2013), Aspangberg-St. Peter (2014), Thomasberg (2012), Scheiblingkirchen (2011), Warth (2010), Puchberg (2011 und 2012).
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