Gutachten: St. Pöltner Autohaus-Pleitier nicht zurechnungsfähig
ST. PÖLTEN (red). Nicht nur einem Privatgutachten zufolge, auch ein Gerichtspsychiater bestätigte, dass ein ehemaliger Betreiber eines Autohauses in St. Pölten über eine weite Strecke während eines angeklagten Tatzeitraums nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Zu verurteilen waren daher nur zwei Fakten von Veruntreuung mit einem Schaden von rund 25.000 Euro.
Konkurs im Jahr 2003
Bereits 2003 schlitterte der Unternehmer in den Konkurs. Offiziell trat der mittlerweile 58-Jährige als Geschäftsführer ab und überließ zumindest am Papier seinem Sohn die Rolle des Chefs. 2010 krachte es zum zweiten Mal und endete nicht nur im finanziellen, sondern auch im rechtlichen Desaster.
Sowohl der 58-Jährige, vertreten durch Verteidiger Peter Schobel, als auch dessen 39-jähriger Sohn, für den Verteidiger Josef Gallauner um ein mildes Urteil kämpfte, mussten sich wegen unzähliger Fakten im Zusammenhang mit gewerbsmäßig schweren Betrugs, Veruntreuung, betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verantworten.
Gutmachung in Höhe von 25.000 Euro
Während der Vater nach einem umfangreichen Prozess zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und der Schadensgutmachung von 25.000 Euro verurteilt wurde, konnte Richter Slawomir Wiaderek dem Sohn nur einen Betrug zur Last legen. Dafür gab es sechs Monate bedingt. Darüber hinaus fand sich kein Beweis dafür, dass Geld aus der Firma zu privaten Zwecken entnommen worden sei. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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