SVA: "Sprechen Sie mit uns"
SVA-Direktor Walter Lunner informierte in Wirtschaftsbund-Roadshow über Möglichkeiten für Unternehmer bezüglich der Sozialversicherung.
SPITTAL (ven). Der Wirtschaftsbund lud in der Spittaler Wirtschaftskammer zum Informationsabend "Die SVA im Visier" mit Sozialversicherungsdirektor Walter Lunner. Ein Thema, das viele Unternehmer beschäftigt.
Künftige Entlastungen
Nach einer Information über die Basisdaten der SVA wurde auch über Gesestzesnovellen aufgeklärt. "Mindestbeiträge der Selbstständigen in der Krankenversicherung werden gesenkt, Geringverdiener bis zu 300 Euro pro Jahr entlastet und ab 2017 werden Verzugszinsen halbiert", informiert Lunner über die wichtigsten Punkte. Von 2018 bis 2022 werden auch die Mindestbeiträge in der Pensionsversicherung gesenkt werden.
Punkt im Businessplan
Außerdem wurde über Bemessungsgrundlagen informiert: "Bei der Krankenversicherung erfolgt erst im dritten Jahr nach der Gründung eine Nachbemessung laut Einkommenssteuerbescheid, danach jährlich. Bei der Pensionsversicherung bereits ab dem ersten Jahr", so Lunner. Außerdem solle die SVA-Vorschreibung ein wichtiger Punkt im Businessplan für Neugründer darstellen.
Stopp von Verzugszinsen
Lunner gibt folgende Tipps: "Sie können abhängig von den laufenden Einkünften seit 2016 die Hinaufsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen. Gründer können Nachbemessungen auf drei Jahre zinsenfrei verteilen, der Antrag soll bis 31. März nach Feststellung der endgültigen Beitragsgrundlage eingereicht werden." Außerdem könne man in Notlagen den Verzugszinsenstopp beziehungsweise eine Herabsetzung oder Nachsicht derer beantragen. "Bei einer parallelen ASVG-Tätigkeit soll man die Differenzbeiträge bei der SVA beantragen."
Online-Übersicht
Helfen soll hier auch die Einsicht ins Online-Beitragskonto. Bei finanziellen Problemen gibt es Hilfe: Herabsetzen der Beitragsgrundlage, Vereinbarung von Raten, Stundung, Verzugszinsenstopp, Ansuchen um Kostenanteilsbefreiung oder auch Überbrückungshilfen. Auch bei Mutterschaft gebe es Hilfe. "Bei Arbeitsunfähigkeit helfen wir ebenfalls: Für Zusatzversicherte gibt es Krankengeld ab dem vierten Tag, Unterstützungsleistungen ab dem 43. Tag. Auch eine Betriebshilfe kann zur Verfügung gestellt werden, es gibt auch Erwerbsunfähigkeitspension."
In Punkto Pension gibt es ebenfalls einiges zu beachten. "Hier ist das Geburtsdatum ausschlaggebend. Ist man ab dem 1. Jänner 1955 geboren, wird jede Beitragsgrundlage bis zum Stichtag relevant."
Selbstbehalt halbieren
Es gibt auch Möglichkeiten, den Selbstbehalt zu halbieren. "Durch die Teilnahme an 'Selbstständig Gesund'. Im Mittelpunkt des neuen Modells stehen fünf Werte, die jeder durch seine Lebensweise selbst beeinflussen kann, wie Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol", so Lunner. Auf jeden Fall empfiehlt er: "Es gibt einen banalen Tipp: Reden Sie mit uns! Experten stehen bei den Sprechtagen zur Verfügung und klären auf.
Gutschein für Unternehmer
Durch den Abend führte Moderator Christoph Überbacher, auch Peter Demschar überbrachte in Vertretung von Wirtschaftsbund-Obmann Siegfried Arztmann Grußworte. WOCHE-Geschäftsstellenleiter Ralf Kleinsasser konnte einen Gutschein über eine halbe Seite Inserat in der Kärntner WOCHE an Gewinnspiel-Teilnehmer Heinz Müller überreichen.
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