Falschparken im Bezirk wurde teurer

Scheibe genügt: Für Kurzparkzonen außerhalb der Stadt fallen keine Gebühren an.
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ST. PÖLTEN (red). Der Banktermin dauert etwas länger oder man verplaudert sich im Kaffeehaus. Wenn man zum Auto zurückkommt, dann die böse Überraschung: ein Strafzettel, weil die Parkuhr abgelaufen ist. Seit 1. Juli ist die Überraschung sogar noch etwas "böser" als bislang – denn die Strafen für manche Verkehrsdelikte wurden drastisch angehoben. So kostet zu langes Parken nun 25 statt 20 Euro – eine Erhöhung um satte 25 Prozent (siehe unten).

966.034 Euro nimmt die Stadt St. Pölten aus der Kurzparkzonenabgabe ein. Hinzu kommen 73.760 Euro aus dem Bewohner-Parken und über Organstrafen und Strafverfügungen spülten Falschparker im vergangenen Jahr 376.075 Euro in die Kasse der Stadt. Simpel hochgerechnet könnte die Erhöhung der Strafe künftig Mehreinnahmen von rund 94.000 Euro bringen. Zudem könnte auch die laut Generalverkehrskonzept geplante Erweiterung der Kurzparkzone sowie die Einführung einer Grünen Zone, die längeres und kostengünstigeres Parken ermöglichen soll, bringen. Unmittelbare Pläne zur Ausweitung der städtischen Kurzparkzone gibt es allerdings nicht, heißt es aus der Stadt, in der vier Parksheriffs mit unterschiedlichem Beschäftigungsausmaß tätig sind. Sheriffs gibt es im Umfeld der Landeshauptstadt noch in Neulengbach und in Herzogenburg. In den übrigen Gemeinden mit Kurzparkzonen kontrolliert die Polizei das Parkverhalten der Autofahrer. Eine private Parkraumüberwachung, die in St. Pölten im Jahr 212.751 Euro kostet, rentiere sich nicht. Zudem gebe es kaum Probleme mit Dauerparkern. "Es herrscht ein hohes Maß an Disziplin", sagt etwa Reinhard Kothek, Stadtamtsdirektor in Wilhelmsburg.

Liste der Verkehrssünden: So teuer ist Falschparken

Wer legt die Strafhöhe fest? Gilt die Regelung für ganz NÖ?
Die Strafhöhen wurden jeweils mit Erlass (Tatbestandskataloge), welche für ganz NÖ und die damit befassten Behörden gelten, festgelegt.

Welche Strafsätze galten vor dem 1. 7. für diese Delikte?
Vor dem 1.7.2015 galt für Offenlassen der Autotüre und nichtgezogener Handbremse ein Organstrafbetrag von Euro 15,-- , ansonsten je ein Strafbetrag von 20 Euro. Nun wurde ein einheitlicher Strafbetrag von Euro 25,-- festgesetzt (Wien sieht hierfür vergleichsweise eine höhere Summe vor).

Die neuen Strafhöhen ab 1. 7.:
Falsches Anbringen, Nachstellen, zu großzügiges Aufrunden oder Fehlen der Parkuhr: 25 Euro (+5€)
Fahrradfahren am Gehsteig: 25 Euro (+5€)
Halten oder Parken trotz Verbot: 25 Euro (+5€)
Offenlassen der Türen: 25 Euro (+10€)
Keine Sicherung gegen Abrollen: 25 Euro (+10€)

Weitere Delikte

Fahrt gegen Einbahn: 50 Euro
Überfahren Sperrlinie: 50 Euro
Fahrtrichtungsänderung: 30 Euro
Vorschriftswidriges Überholen: 50 Euro
Zu wenig Abstand: 50 Euro
Fahren bei Rot: 50 Euro
Keine Rettungsgasse: 40 Euro
Kein Führerschein mit: 30 Euro
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: 50 Euro
Kein Zulassungsschein mit: 20 Euro
Fahren ohne Gurt: 35 Euro

Scheibe genügt: Für Kurzparkzonen außerhalb der Stadt fallen keine Gebühren an.
Laut Generalverkehrskonzept soll die Kurzparkzone in St. Pölten ausgeweitet werden.

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