Landesgericht St. Pölten
Kampfunfähig nach einem Schlag
Zu einer Auseinandersetzung kam es im vergangenen September bei einem Zeltfest im Bezirk Amstetten. Für die Konsequenzen musste sich nun ein 23-jähriger Student am Landesgericht St. Pölten verantworten.
BEZIRK AMSTETTEN. Sprach der Angeklagte zunächst von Notwehr, bekannte er sich nun gegenüber Richter Slawomir Wiaderek schuldig. Sein Mandant habe noch nie zuvor eine derartige Auseinandersetzung gehabt, meinte Verteidiger Hans-Jürgen Riedl in seinem Eingangsplädoyer, doch habe sich der Student von drei Burschen in die Enge getrieben gefühlt und zugeschlagen.
Versöhnungsversuch eskaliert
Gegen die Aussage eines Zeugen, der auch einen Tritt gesehen haben will, erklärte der Beschuldigte: „Der Schlag war völlig ausreichend, um ihn kampfunfähig zu machen.“ Damit meinte er einen 17-jährigen Lehrling, der eigentlich, seiner eigenen Aussage nach, nur deeskalierend eingreifen wollte, als der Streit zwischen dem Studenten und seinen beiden Freunden heftiger zu werden schien. Der Versöhnungsversuch endete für den Lehrling mit einem abgebrochenen Schneidezahn, einem Nasenbeinbruch und einer verrenkten Kniescheibe mit Seitenbandriss. Noch vor der fortgesetzten Verhandlung leistete der Angeklagte eine Schmerzensentschädigung, die sich neben Geständnis und Unbescholtenheit entsprechend strafmildernd auswirkte.
Das Urteil
Wiaderek verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu, dem Einkommen entsprechend, je vier Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 150 Tage). Der Student schien erleichtert, zumal die Strafhöhe seine berufliche Zukunft nicht beeinträchtigen wird.Während Riedl im Namen seines Mandanten auf weitere Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
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