Mit Liebe und Recht heiraten in Amstetten
BEZIRK AMSTETTEN. Theresia und Franz Kojeder aus der Gemeinde Sonntagberg feierten ihre diamantene Hochzeit. Die vier Töchter, Schwiegerkinder und die jeweils 16 Enkel- und Urenkelkinder freuen sich mit dem Jubiläumspaar über 60 Jahre Ehe.
Die eiserne Hochzeit feierten Theresia und Franz Dobesberger aus St. Michael/Bruckbach. 65 Ehejahre schmieden wohl tatsächlich eiserne Bande zwischen zwei Menschen. Zwei Ereignisse, zu denen man nur gratulieren kann. Das taten auch Vertreter aus den Gemeinden, u. a. die Bürgermeister.
Liebe auf den ersten Blick
"Bei uns war es Liebe auf den ersten Blick", erzählen Thomas und Elisabeth Klein aus Amstetten. "Bei einem Pfadfinderführertreffen haben wir uns abends gesehen und es hat sofort gefunkt", berichten sie. Das war immerhin schon 1984.
Noch immer sind die beiden glücklich verheiratet. Mittlerweile habe die beiden "zwei wunderbare erwachsene Kinder und sind auch bereits Großeltern", freut sich das Paar aus Amstetten.
Mit Recht in die Ehe
Der Hauptgrund für die Hochzeit ist natürlich die Liebe. Aber auch rechtlich gibt es durchaus Gründe für einen Bund fürs Leben, wie der Amstettner Notar Walter Schütz und seine Kollegin Barbara Schwab erklären:
In der Ehe bestehen die Verpflichtungen zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue und zum gegenseitigen Beistand. Bei einer strittigen Scheidung kann es eine Rolle spielen, ob ein Ehegatte diese "Verpflichtungen" erfüllt hat oder nicht.
Von Kindern und vom Erben
"In aufrechter Ehe besteht die gemeinsame Obsorge fürs Kind", erklärt Walter Schütz. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist die Mutter mit der Obsorge betraut, sofern nichts anderes vereinbart wird.
"Hinterbliebene Gatten eines Verstorbenen haben ein gesetzliches Erbrecht. Dieses besteht bei Unverheirateten lediglich im Ausnahmefall", erklärt Walter Schütz. "Der Anspruch auf die Witwenpension kann nur durch eine Heirat erworben werden", ergänzt Barbara Schwab.
Im Eherecht gilt Gütertrennung. "Was man vor der Ehe besessen hat, bleibt auch danach im eigenen Besitz", erläutern die Rechtsexperten. "Deshalb ist ein Ehevertrag in Österreich nicht zwingend notwendig", fügt Notar Schütz hinzu. Aber es besteht im Scheidungsfall der Anspruch auf Aufteilung dessen, was in aufrechter Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde.
Doch so weit sollte es bei wahrer Liebe doch ohnehin nicht kommen, oder?
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