Bad Vöslau: Gemeinderat beschließt Bausperre
Das örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Bad Vöslau ist seit Mitte 2004 in Kraft. In diesem Jahr wurde der Flächenwidmungsplan neu aufgelegt. Die logische Fortführung war anschließend der Bebauungsplan, der die baulichen Strukturen detaillierter regelt und im September 2007 mit Konsens aller Parteien beschlossen wurde. Damals wurden auch erstmalig Schutzzonen im Bebauungsplan definiert. Seit Frühjahr 2016 läuft die Überarbeitung des Raumordnungsprogrammes.
Eine Frage der Stadtentwicklung
Erneut arbeiten nun alle Fraktionen an der Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sowie an der Frage, in welche Richtung sich Bad Vöslau entwickeln soll. „Es geht aber auch darum möglichst klar zu regeln, was man selber oder der jeweilige Nachbar auf seinem Grundstück machen darf. Genau das beschäftigt in Folge das Bauamt und strapaziert oft die gute Nachbarschaft.“ erläutert Bürgermeister Christoph Prinz.
Gemeinde will Wohnqualität erhalten
Ziel ist, die bestehende Wohnqualität zu erhalten und eine nachhaltige Entwicklung der Kurstadt sicherzustellen. Nach einem öffentlichen Bürgerbeteiligungs-Workshop im Frühjahr 2017 und nach vielen Fach- und Arbeitsgruppengesprächen mit den Fraktionen des Gemeinderates wurde im April 2018 ein öffentlicher Zwischenbericht im Kursalon mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Info-Nachmittages präsentiert. Auch hier wurden wieder interessante Anmerkungen erarbeitet und erneut in die Pläne eingearbeitet. Die nächsten Schritte sind Vorbesprechungen mit dem Land NÖ, ein strategisches Umweltprüfungsverfahren gemäß § 35 NÖ Raumordnungsgesetz, eine anschließende sechswöchige öffentliche Auflage und die Behandlung im Gemeinderat voraussichtlich im Dezember 2018.
Bausperre ist kein genereller Baustopp
Um bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat keine - den zukünftigen Intentionen und Regelungen - widersprechende Bauvorhaben genehmigen zu müssen, wurde durch den Gemeinderat für das gesamte Stadtgebiet eine Bausperre erlassen. Dieser Vorgang ist in sämtlichen Gemeinden Österreichs üblich. Der Begriff „Bausperre“ bedeutet keinesfalls, dass Bauvorhaben generell untersagt sind, vielmehr dient er als Kontrollinstrument indem Bauvorhaben nur bewilligt werden, welche den zukünftigen Regelungen nicht widersprechen.
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