Einsatzprämie: Aufatmen bei den Hilfsorganisationen
BEZIRK BADEN. Aufatmen bei den freiwilligen Einsatzkräften. Im Parlament wurde am Mittwoch beschlossen, dass künftig jene Arbeitgeber in der Privatwirtschaft einen Bonus ("Einsatzprämie") erhalten, die auf freiwilliger Basis und bei Großschadensereignissen ihre Arbeitnehmer vom Dienst freistellen und das Entgelt fortzahlen.
"Die einzige Möglichkeit, wie wir einem Personalmangel im Katastrophenfall wirksam vorbeugen können", ist Bezirksfeuerwehrkommandant Landesfeuerwehrrat Kerschbaumer zufrieden.
Der letzte Katastrophenhilfseinsatz der heimischen Florianis datiert vom Jänner 2019. Im Rahmen des Katastrophenhilfsdienstes (KHD) rückten von 11. bis 13. Jänner 50 Florianis zum Schneeeinsatz in die Bezirke Scheibbs und Lilienfeld aus, um Häuser aus gewaltigen Schneemassen "auszugraben".
Prämie von 200 Euro
"Bis jetzt haben sich unsere Freiwilligen für solche Einsätze Urlaub genommen", berichtet Kerschbaumer. Ihm ist wichtig, dass Menschen, die sich bei Feuerwehr (oder auch Rettung etc.) engagieren, bei der Arbeitssuche nun nicht mehr benachteiligt sind. "Es obliegt dem Arbeitgeber auch in Zukunft, das Feuerwehrmitglied auf freiwilliger Basis für den Katastrophenhilfsdienst freizustellen, es gibt dazu aber keine Verpflichtung, denn manchmal wird es betrieblich einfach nicht möglich sein. In Zukunft wird jedoch im Fall des Falles der Katastropheneinsatz eines Arbeitnehmers durch die Einsatzprämie von 200 Euro abgegolten." Kerschbaumer hält dieses Modell, das am 3. Juli beschlossen wurde, für wesentlich fairer, kostengünstiger und machbarer als das ursprünglich von der SPÖ angedachte Modell, bei dem Mitgliedern von Hilfsorganisationen im Katastrophenfall ein Sonderurlaub von maximal 5 Tagen im Jahr garantiert worden wäre.
Das meint auch NÖAAB-Obmann LAbg. Bgm. Christoph Kainz: "Nachdem die SPÖ mit ihrem Antrag abgeblitzt ist, kam es zu einem Abänderungsantrag, der gemeinsam von ÖVP, SPÖ und FPÖ eingebracht und einstimmig beschlossen wurde. Die neue, von der ÖVP angestoßene, Regelung ist ganz im Sinne von Einsatzorganisationen, Betrieben und der Sicherheit der Bevölkerung."
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