Bürgerinitiative kämpft weiter
BADEN. Der Baukonzern, dem das Ensemble Trostgasse 23 gehört, möcht die Liegenschaft mit Wohnblocks verbauen. Die "Bürgerinitiative zum Erhalt Badens" befürchtet das Schlimmste für Villa und den verbliebenen Park und hat am 8. Mai einen Initiativantrag gemäß §§ 16 f der NÖ Gemeindeordnung, welcher besagt, dass mit ausreichender Unterstützung Bürgerbegehren bei der zuständigen Gemeinde zur Abstimmung gebracht werden können, gestellt. Dieser zielte auf den Erhalt historischer Bauten und bedeutender Günflächen in Baden ab, im Besonderen auf die Erhaltung des bedeutenden Bauwerks in der Trostgasse. Der Antrag wurde nicht behandelt und darüber mittels Bescheid entschieden. Begründet wurde dies damit, dass im Antrag entgegen des gesetzlichen Wortlautes kein Zustellungsbevollmächtigter genannt sei. Gegen diesen Bescheid brachte die Initiative, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Mag. Julian Motamedi eine Berufung ein. Mag. Motamedi dazu: "Einerseits war meines Erachtens nach sehr wohl eine Zustellungsbevollmächtigte genannt (wörtlich fand sich auf dem Antrag folgendes: „Bitte ausgefüllte Formulare absenden an: …“) und andererseits hätte den Bürgern – selbst wenn man dies verneinen sollte - jedenfalls die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, diesen Mangel gemäß § 13 Abs 3 AVG innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Die Entscheidung über die Berufung wird mit Spannung erwartet.
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