Wie Aktivist*innen boykottiert werden
Fällt das auch unter das Kundgebungsrecht?

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Es besteht in Österreich Versammlungsfreiheit. Das Kundgebungsrecht ist ein Teil davon und sieht vor, dass Kundgebungen erlaubt sind, so lange sie 48 Stunden zuvor bei der zuständigen Behörde angezeigt wird. Früher waren es 24 Stunden. Das wurde aber geändert, um ein relativ spontanes Vorgehen zu vereiteln. Dass dies von reaktionärer Seite erfolgte, muss nicht extra erwähnt werden. Handelt es sich um große Kundgebungen, so sind die Veranstalter*innen interessiert daran, dass diese publik wird und betreiben Öffentlichkeitsarbeit, um so viele Menschen wie möglich zu mobilisieren. Aber dann gibt es noch die anderen, bei denen es opportun ist, wenn das Ziel der Kundgebung außerhalb des eingeweihten Kreises, nicht bekannt ist. In diesem Fall wissen nur die Teilnehmenden und die entsprechenden Behörden davon. Wie gelangen Außenstehende an diese Informationen?

Woher wissen wir, dass solche Informationen weitergegeben wurden?

Es war in den frühen Morgenstunden, ab sechs Uhr im Norden Niederösterreichs. Aktive versammelten sich, um eine stille Kundgebung vor einem Schlachthaus zu veranstalten. Das bedeutet, dass Menschen mit Schildern stehen, um auf das Leid der Tiere aufmerksam zu machen. Wenn nun LKWs kommen, die vollgepackt sind mit Todeskandidat*innen, bleiben diese in der Regel stehen, bis sie in den Schlachthof fahren können. Diese Gelegenheit nutzen die Aktiven, um sich von den Todgeweihten zu verabschieden oder mit den Fahrer*innen zu sprechen. Im Normalfall, so wussten die Veranstalter*innen von Anrainer*innen, fuhren jeden Tag ab sechs Uhr morgens den ganzen Tag LKWs vor, um Abzuladen. Seltsamerweise kam während dieser Zeit der Kundgebung kein einziger Lastwagen. Wie den Veranstalter*innen berichtet wurde, hatte der Betreiber des Schlachthofes den Auftrag erteilt, dass zwischen sechs und acht Uhr an diesem Tag, kein Wagen kommen sollte. Das war aber seltsamer Weise genau die Zeit, für die die Kundgebung angemeldet war.

Ein anderes Beispiel ist eine Kundgebung in Reisenberg bei Baden, bei der das Ziel ein großer Schächthof war. Was die Aktivist*innen stutzig machte war, dass bei ihrem Eintreffen sowohl das vordere als auch das hintere Tor geschlossen war und keinerlei Geräusche aus dem Inneren drangen. Dies war im Vorjahr ganz anders, in dem durchgehend gemordet wurde und die getöteten Tiere abgeholt wurden. Nun wurde den Aktiven erklärt, dass nur bis vor zwei Tagen geschächtet wurde. Zwei Sätze später war es nur bis gestern. „Nein, da geschieht nichts mehr. Ihr seid also völlig umsonst da“, wurde ihnen erklärt, von einer Person, deren Position eigentlich vermuten ließe, dass sie die Wahrheit sagt. Wichtig war nur zu wissen, wie lange die Aktiven dablieben, was allerdings aus der obligatorischen Anmeldung hervorging. Dass die Teilnehmer*innen beinhart belogen wurden, zeigte sich, als sie aufbrachen. Auf den Moment hatten die Betreiber*innen gewartet und setzten das Schächten lustig fort. Ganz offensichtlich hatten diese im Vorfeld erfahren, wann die Kundgebung stattfinden würde und eine Mordpause eingelegt.

Zwei Vorfälle, die darauf schließen lassen, dass hier massiv demokratische Rechte untergraben werden und Bürger*innen, die diese nutzen, beinhart belogen werden. Dennoch lassen sich die Aktiven nicht davon abbringen, sich weiterhin für das Wohl und gegen Tierquälerei, wie es das Schächten darstellt, stark zu machen.

Mehr zum Thema Schächten und zur Unterstützung des Vereins RespekTiere

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