Rotes Kreuz Vortrag über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Das Mobile Hospiz veranstaltete mit der „Gesunden Gemeinde Altheim“ und der Besuchsdienstgruppe des Roten Kreuzes am 05.02.2014 im Kultursaal der Landesmusikschule in Altheim für die Bevölkerung einen Vortrag zum Thema Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht.
Die Referenten Oberarzt Dr. Bernhard Furtner und Magister Jur. Gerald Hamminger stellten sich den Fragen der Interessierten.
Der Besuch der Veranstaltung mit über 100 Teilnehmern zeigte, wie großes Interesse der Bevölkerung an diesem Thema ist.
Viele Menschen fühlen sich durch die Möglichkeiten der Medizin zur Verlängerung des Lebens verunsichert. Sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihres Willens.
Wer eine Patientenverfügung errichtet, dokumentiert damit seinen Wunsch nach einer selbstbestimmten Lebensgestaltung bis zuletzt.
Unter einer Patientenverfügung versteht man eine schriftliche Willenserklärung, durch die der Patient darauf Einfluss nehmen kann, welche medizinischen Maßnahmen an ihm NICHT vorgenommen werden dürfen.
Unter einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, Einsichts-und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigte(r) und in welchen Angelegenheiten für sie entscheiden und sie vertreten kann.
Das Mobile Hospiz des Roten Kreuz bietet: Auf Wunsch beraten, unterstützen und begleiten unsere gut ausgebildeten freiwilligen MitarbeiterInnen Menschen mit fortschreitender, lebensbedrohlicher Erkrankung sowie deren Angehörige. Auch die Trauerbegleitung ist ein wesentlicher Bestandteil des Hospizdienstes.
Wir ergänzen die Betreuung und Begleitung Sterbender und sind kein Ersatz für Angehörige oder Pflegekräfte. Wir finanzieren uns durch Spenden, so dass weder den Erkrankten noch den Angehörigen durch uns zusätzliche Kosten entstehen.
Bild: Abdruck honorarfrei, Credit: OÖRK
Weitere Informationen unter:
www.roteskreuz.at/braunau und
www.facebook.com/roteskreuz.braunau
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