Braunauer Paar bewirkt Aufhebung des Adoptionsverbotes
BRAUNAU. Die Klage eines lesbischen Paares aus dem Bezirk Braunau hat bedeutsame Folgen für homosexuelle Menschen in Österreich. Verfassungsrichter kippten das Adoptionsverbot.
Eine der Frauen hatte die Tochter ihrer Partnerin adoptiert. Gemeinsam ein fremdes Kind aufzunehmen, war ihnen jedoch verboten. Sie klagten daraufhin beim Verfassungsgerichtshof und dieser gab ihnen nun Recht. Das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare wurde damit aufgehoben.
Adoptionen waren Schwulen und Lesben bisher nur als Einzelpersonen möglich. Paare dürfen zwar seit 2013 die leiblichen Kinder ihres Partners adoptieren, die gemeinsame Adoption fremder Kinder war ihnen bis dato aber untersagt. Dieser Passus wurde nun gekippt – mit der Begründung, dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine Regelung gebe, die nur nach der sexuellen Orientierung differenziere.
Die Reparaturfrist läuft bis 31. Dezember. Das Urteil soll fristgerecht umgesetzt werden. Österreich wird damit künftig eine Sonderstellung in Europa einnehmen, was den Umgang mit homosexuellen Partnerschaften betrifft. Zwar wird gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption, nicht jedoch die Ehe erlaubt.
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