Antrag
Wohnzone als Geheimwaffe gegen hohe Mieten in der Brigittenau
- Schlüsselboxen beim Eingang lassen Airbnbs vermuten. Nicht alle haben eine Bewilligung und nehmen so Wohnraum aus der Brigittenau weg. Kann hier die sogenannte Wohnzone helfen?
- Foto: Pia Rotter/MeinBezirk
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Die Brigittenau kämpft mit schwindendem Wohnraum. Kann hier die Widmung auf eine "Wohnzone" helfen? Die Brigittenauer Bezirkspolitik möchte das jetzt überprüfen.
WIEN/BRIGITTENAU. Die illegale Kurzzeitvermietung hat sich in ganz Wien zum Feindbild der Politik entwickelt. Gemeint sind damit Wohnungen, die über Plattformen wie Airbnb oder "Booking.com" über eine kurze Zeit vermietet werden, aber nicht über notwendige Bewilligungen verfügen. Damit werden Wohnungen als Wohnraum am heimischen Wohnungsmarkt entfernt und touristisch verwendet.
Die Folge sind weniger freie Wohnungen. Kurzzeitvermietung ist ein Problem, dem man sich auch in der Brigittenau annehmen möchte. Ein Antrag der KPÖ wurde dazu 2025 im Bezirksparlament eingebracht und in die zuständige Kommission verwiesen. Inhalt des Anliegens ist die Prüfung auf die großflächige Errichtung von sogenannten Wohnzonen in der Brigittenau.
Illegale Hotels
Erst im Juli dieses Jahres wurde das Kontrollreferat der MA 35 (Baupolizei) wieder in der Brigittenau aktiv. Damals wurde ein Wohngebäude identifiziert, in dem man fast ausschließlich auf Touristen traf. "Bis Top 35 waren hier alle Wohnungen durchgehend kurzzeitvermietet", erzählt der Referatsleiter Günter Nast. Die Baupolizei ist seit der jüngsten Bauordnungsnovelle aus dem Juli 2024 stärker bei illegalen Kurzzeitvermietungen im Einsatz.
Seitdem das neue Gesetz gilt, können Wohnungen nur mit einer Ausnahmebewilligung mehr als 90 Tage im Jahr vermietet werden. Das Ziel ist es, die Anzahl an Kurzzeitvermietungen in Gebäuden zu verringern. Je nachdem, ob ein Gebäude in einer Wohnzone ist oder nicht, ist es schwieriger, an eine Ausnahmebewilligung zu kommen.
- Die Gruppe Sofortmaßnahmen und die Baupolizei sind immer wieder im Einsatz.
- Foto: Stadt Wien/ Gruppe Sofortmaßnahmen
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Während man etwa außerhalb einer Wohnzone an eine Bewilligung nur kommen kann, wenn nicht schon mehr als 50 Prozent der Nutzungseinheiten eines Gebäudes gewerblich genutzt werden, ist die Wohnzone strenger. Hier müssten mindestens 80 Prozent der Nutzfläche als Wohnung verwendet werden. Ausnahmen bilden dabei Erd- und Kellergeschoße.
Geeignete Maßnahme?
Mit dem Antrag auf Prüfung der Errichtung von Wohnzonen möchte die KPÖ dort wirken, wo man eine hohe Zweckentfremdung von Wohnungen vermutet. "Das lässt sich etwa im Wallensteinviertel, südlich der Jägerstraße beobachten", so Bezirksrätin Nathalie Burkowski.
- Nathalie Burkowski (l., KPÖ) möchte Wohnzonen im 20. Bezirk prüfen.
- Foto: KPÖ
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Kritik an einer zu häufigen Flächenumwidmung auf Wohnzone kommt immer wieder von Vertreterinnen und Vertreter von Neos. Es wird befürchtet, dass Wohnzonen eine Durchmischung von Wohnraum und Gewerben erschweren. Die Wohnzone kommt häufiger in inneren Bezirken vor und seltener in jenen außerhalb des Gürtels. Auf der Flächenwidmungskarte der Stadt Wien lässt sich überprüfen, wo die Wohnzonen sind. In der Brigittenau gibt es kaum Wohnzonen.
Die Bezirksvorstehung möchte zuerst überprüfen, ob die Umwidmung von Arealen auf eine Wohnzone eine geeignete Maßnahme ist, um günstigen Wohnraum zu schaffen. Dazu möchte man erst die Sitzung der Bezirksentwicklungskommission abwarten. "Sollten die eingeladenen Expertinnen und Experten den nächsten Termin wahrnehmen, ist mit einer diesbezüglichen Entscheidung für die weitere Vorgehensweise Anfang 2026 zu rechnen", so ein Sprecher der Bezirksvorstehung abschließend.
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