Recht haben und Recht bekommen
Das sind bekanntlich zwei Paar Schuhe - die Arbeiterkammer kann helfen.
BEZIRK (bm). Die Arbeiterkammer lud vergangene Woche zur Präsentation der Jahresbilanz Arbeitsrecht. Christian Bauer, Leiter der Bezirksstelle in Hainburg, berichtete dabei von einem besonderen Fall.
3.200 Euro gerettet
Ein Handelsarbeiter aus dem Bezirk wurde nach über 16-jähriger Tätigkeit von seinem Dienstgeber gekündigt. Die Endabrechnung kam pünktlich nach fünf Tagen, der Gekündigte aber wandte sich erst nach knapp drei Monaten an die Experten der Arbeiterkammer, um die Abrechnung kontrollieren zu lassen. "Bei der Kontrolle ist uns sofort aufgefallen, dass die im Kollektivvertrag vorgesehene Verfallsfrist zur schriftlichen Geltendmachung der Entgeltansprüche bereits in zwei Tagen abläuft", berichtet Bauer und führt weiter aus: "Die Ansprüche wurden korrekt abgerechnet, aber die Abfertigung wurde mit nur vier statt sechs Monatsentgelten berechnet!" Die AK intervenierte prompt und rettete dem Handelsarbeiter immerhin 3.200 Euro brutto.
Appell an Dienstnehmer
Helga Schaber leitet die AKNÖ Rechtsschutzabteilung und appelliert an die Dienstnehmer: "Am besten ist es, sofort nach Erhalt der Abrechnungen die Experten der Arbeiterkammer zu konsultieren. Nur so lässt sich erurieren welche Verfallsfrist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt ist, sodass der Dienstnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist durchsetzen kann."
Forderung der AK
Schabl fordert eine generelle Abschaffung der Verfallsfristen, denn "der Verfall von Anspüchen ist ein Damoklesschwert, es kann nicht sein, dass ein Anspruch durch Zeitablauf zu Null wird!"
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