Prozess am LG Korneuburg: Brucker Schülerin fuhr ihre Krallen aus
15-Jährige ließ Beschimpfung als "Dreckshure" nicht auf sich sitzen
BRUCK/KORNEUBURG (mr). Eine 15-jährige Schülerin musste sich wegen des Vorwurfes verantworten, sie habe vor der Polytechnischen Schule in Bruck eine gleichaltrige Mitschülerin am Hals gekratzt und dadurch leicht verletzt.
"Habe blöd über sie geredet"
Der Hintergrund dieses Vorfalles war der, dass die Mitschülerin über die 15-Jährige "blöd geredet" hat, wie sie eingestand. Nur sehr zögerlich ließ sie sich aus der Nase ziehen, dass sie die Angeklagte als "Dreckshure" bezeichnet hat.
Zur Falschaussage angestiftet
Weit schwerwiegender wog jedoch der Vorwurf der versuchten Bestimmung zur falschen Aussage vor der Polizei.
Sie versuchte nämlich, einen 15-jährigen Tatzeugen dazu überreden, dass er bei seiner Vernehmung durch die Polizei wahrheitswidrig angeben solle, er sei bei dem Vorfall gar nicht dabei gewesen.
Ihre Verantwortung, sie habe den Zeugen bloß ermahnt, die Wahrheit zu sagen, überzeugte nicht, zu eindeutig war die Aussage des Burschen. Zudem referierte der Richter, dass gegen die Schülerin bereits sechsmal strafrechtlich ermittelt worden war (u.a. wegen Diebstahls, Körperverletzung, gefährlicher Drohung), sie aber wegen ihres jugendlichen Alters nie verurteilt worden war.
Diesmal kam es zu einem Urteil: Zwei Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung und versuchter Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor der Polizei.
Text & Fotos: mr
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