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Beratung bei der Arbeitnehmerveranlagung
„Hol dir dein Geld zurück!“-Steueraktion 2024

AK und ÖGB informieren zur Arbeitnehmerveranlagung. Da ist viel Geld d´rin! | Foto: AK Burgenland
  • AK und ÖGB informieren zur Arbeitnehmerveranlagung. Da ist viel Geld d´rin!
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Keinen Cent verschenken! Unter diesem Motto beraten AK und ÖGB heuer wieder Arbeitnehmer:innen und holen bares Geld zurück!

BURGENLAND. „Gerade in Zeiten der Teuerung sollten Arbeitnehmer:innen keinen Cent verschenken. Das ist das Ziel der Lohnsteueraktion von AK und ÖGB, die heuer zum 45. Mal stattfindet“, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch und macht damit auf die Arbeitnehmerveranlagung aufmerksam. Die Lohnsteuerexpert:innen von AK und ÖGB beraten im Zuge der Lohnsteueraktion von 11. März bis 26. April 2024 sowohl am Telefon, per Mail als auch persönlich im Gespräch in den Bezirksstellen und in der AK-Zentrale. Termine können heuer erstmals auch auf der AK-Website vereinbart werden.

Hilfe bei Arbeitnehmerveranlagung

Ob Negativsteuer, Pendlerpauschale oder Familienbonus Plus - Jedes Jahr ist es möglich, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen, wenn man die Arbeitnehmerveranlagung macht. Damit man in Zeiten der Teuerung den einen oder anderen Euro mehr im Börserl hat, hat die AK gemeinsam mit dem ÖGB Burgenland ein umfangreiches Servicepaket mit Broschüren, Internet-Tipps, Radio-Expert:innentipps und Beratungstagen in allen AK-Bezirksstellen und in der ÖGB und AK-Mitgliederberatung geschürt. „Wir befinden uns in Zeiten, wo für viele Menschen jeder Euro zählt. Wir haben daher zehn unserer Mitarbeiter:innen geschult und wir nehmen für den Aktionszeitraum auch vier Kolleg:innen zusätzlich auf“, betont Michalitsch.

Das Lohnsteuer-Servicepaket

Von 11. März bis 26. April ist es möglich mit einem/r Lohnsteuerexpert:in mittels Finanz-Online oder auf Papier gemeinsam den Steuerausgleich durchzuführen. Die Zugangsdaten zu Finanz-Online sind ebenso zum Termin mitzubringen, wie Belege für geltend zu machende Ausgaben wie z.B. Belege für Aus- und Weiterbildung, etc. Eine Terminvereinbarung per Telefon unter 02682/740 oder E-Mail an lohnsteuer@akbgld.at, sowie auf b.ak.at/lohnsteuer2024 ist notwendig. Das gleiche gilt für ÖGB-Mitglieder im Zuge der täglichen Mitgliederberatung.

Alleinverdienerbetrag, Pendlerpauschale und Co.

Das Team rund um die Lohnsteuerexpert:innen verwandeln komplexe Fachaussprache in verständliche Sätze und gibt Tipps, wie man noch mehr zurückbekommt: „Mit dem neuen Jahr kamen wichtige Änderungen für den Steuerausgleich, die Arbeitnehmer:innen und Familien direkt betreffen. Die Abschaffung der kalten Progression bringt eine Anpassung verschiedener Beträge mit sich, insbesondere beim Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der für 2023 erhöht wird“, erklärt AK-Steuerexpertin Nadja Wagner.

Familien können sich über eine Erhöhung des Absetzbetrags je nach Kinderzahl freuen, ebenso wird die Zuverdienstgrenze für Alleinverdiener angehoben. So die beiden Beiträge beispielsweise von 520 Euro auf 572 für ein Kind und von 704 Euro auf 774 Euro für´s Zweite.

Neuerungen bei Pendlerpauschale

2023 gab es auch Neuerungen beim Pendlerpauschale. Dieses wurde um 50 Prozent erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Wird das Pendlerpauschale und der Pendlereuro bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt, dann wird auch die Erhöhung automatisch bedacht. Auch Öffi-Fahrer:innen bekommen ein Pendler-Zuckerl: Für Öffi-Fahrer können Arbeitgeber:innen ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen oder die Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten steuerfrei bezahlen.

Für die Strecke, die im Gültigkeitsbereich des Jobtickets oder der Karte, für die ein Kostenersatz steuerfrei ausbezahlt wurde, liegt, kann bis inklusive 2022 kein Pendlerpauschale beantragt werden. Ab 2023 wird der steuerfreie Kostenersatz bzw. Wert des Jobtickts vom Pendlerpauschale abgezogen. Ist das Pendlerpauschale höher, bekommen Sie die Differenz weiterhin berücksichtigt.

Homeoffice

Auch für alle, die von Zuhause aus arbeiten gibt es Neuerungen: Für jeden Tag, der ausschließlich im Homeoffice verbracht wurde, werden automatisch 3 Euro als Homeoffice-Pauschale anerkannt, das gilt für bis zu 100 Tage im Jahr. Die Homeoffice-Pauschale wird jedoch um steuerfreie Kostenersätze des Arbeitgebers gekürzt.

Hohe Gutschrift möglich

Die Erfahrung aus der Beratung zeigt, gerade für Familien bringt die Arbeitnehmerveranlagung viel Geld. Das zeigen auch die Fälle aus dem Vorjahr. So hat eine Familie aus Oberwart mit Pendlerpauschale und 3 Familienboni eine Gutschrift in der Höhe von 9.488,00 Euro bekommen, eine andere Familie aus Eisenstadt erhielt 9.136,00 Euro. „Das ist wirklich viel Geld, dass man nicht einfach dem Staat schenken sollte“, gibt Wagner zu bedenken.

Bei der Lohnsteueraktion 2023 haben die Expert:innen von AK und ÖGB Burgenland fast 1.600 Beratungen durchgeführt und dabei für die Arbeitnehmer:innen Gutschriften in der Höhe von rund 1,8 Millionen Euro herausgeholt. Das sind im Durchschnitt 1.155 Euro pro Person.

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