Klingenbach, Deutschkreutz und Bonisdorf
Lkw-Fahrverbot an drei Grenzübergängen gilt wieder ab 1. Mai
Am 30. April läuft um Mitternacht die Ausnahmeregelung für das Lkw-Fahrverbot aus. Verkehrslandesrat Heinrich Dorner hat nun entschieden, diese nicht zu verlängern.
BURGENLAND. Damit tritt mit 1. Mai das Lkw-Fahrverbot an den Grenzübergängen Klingenbach, Deutschkreutz und Bonisdorf wieder in Kraft. „Wir haben von Beginn an gesagt, dass die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots nur eine temporäre Maßnahme sein wird, um die Situation am extrem belasteten Grenzübergang Nickelsdorf zu bewältigen. Nachdem sich die Verkehrslage in den letzten Wochen normalisiert und entspannt hat, können wir jetzt wieder die seit Herbst letzten Jahres geltende Verbotsregelung für LKW über 7,5 Tonnen an den genannten Grenzübergängen aktivieren“, so der Landesrat.
Gemeinden vom Schwerverkehr entlasten
Die Lkw-Fahrverbots-Regelung, die seit Herbst 2019 gültig ist, wurde beschlossen, um die burgenländische Gemeinden an den Staatsgrenzen vom Schwerverkehr zu entlasten. "Unser Ziel war und ist, unbegrenzten grenzüberschreitenden Transitverkehr nicht zuzulassen, sondern nur einen grenzüberschreitenden Quell- und Zielverkehr, der auch im Interesse der lokalen und regionalen Wirtschaft ist. Im Vordergrund steht aber vor allem, die Lärmbelästigung und die Luftverschmutzung in den betroffenen Gemeinden deutlich zu senken und damit der Bevölkerung mehr Lebensqualität zu verschaffen“, betont Dorner.
Fazekas (ÖVP) begrüßt Fahrverbot
„Unserer Forderung, dass dieses LKW-Fahrverbot rasch wieder in Kraft tritt, wurde somit nachgekommen“, betont ÖVP-Landtagsabgeordneter Patrik Fazekas und erklärt: „Somit können die Bewohner ab 1. Mai vor allem in den Ortschaften Unterpetersdorf, Horitschon und Lackendorf wieder aufatmen.“
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