Pflege im Burgenland
Pflegende Angehörige können sich ab 1. Oktober anstellen lassen
Nun ist es soweit: Mit der Novellierung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes kann auch das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige umgesetzt werden.
BURGENLAND. Ab Pflegestufe 5 ist eine 40-Stunden-Anstellung möglich, bei der eine monatliche Entlohnung von 1.700 Euro netto vorgesehen ist. Für die Pflegestufen 4 bzw. 3 wird es ein 30- bzw. 20-Stunden-Anstellungsmodell geben. Die pflegebedürftige Person wird nach wie vor einen Teil ihres Einkommens bzw. ihrer Pension und ihres Pflegegeldes investieren müssen.
Weitere Infos zum Anstellungsmodell
- Dienstgeber: gemeinnützige Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB),100%ige Tochter der KRAGES. Die Gesellschaft wurde Ende August gegründet, interimistisch ist KRAGES-Geschäftsführer Mag. Harald Keckeis mit der Leitung betraut.
- Voraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft, erwerbsfähiges Alter, persönliche Eignung, Verwandtschaftsgrad bis zur zweiten Parentel (Ehe- oder eingetragene Partner, Verwandte in direkter Linie Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder, sowie Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen und verschwägerte Verwandte.) Der/die Angehörige muss von der zu pflegenden Person bestimmt werden!
- Ausbildung: Gefördert werden eine verpflichtende Grundausbildung (Kursstarts ab Oktober am bfi Oberwart und Eisenstadt) innerhalb des ersten Dienstjahres, sowie für Interessierte eine weiterführende Heimhilfeausbildung.
- Pflegehotline: Interessensmeldungen werden unter der Pflegehotline 057/600-1000 bereits entgegengenommen.
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