Chancengleichheitsgesetz
"Selbstbewusstsein und Motivation stärken"
Mit dem neuem Chancengleichheitsgesetz soll ein sozialpolitischer Meilenstein für Menschen mit Behinderungen im Burgenland erreicht werden.
BURGENLAND. Das Chancengleichheitsgesetz Österreichs gemeinsam mit Behindertenverbänden und Experten ausgearbeitet, ermöglicht den mehr als 21.000 Burgenländern mit Beeinträchtigung oder Behinderung voll am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen zu können. Für Arthur Sowa, seines Zeichens Behindertenvertrauensperson im Landesdienst, stärkt das neue Gesetz das Selbstbewusstsein der betroffenen Menschen.
Im nächsten Landtag soll das Chancengleichheitsgesetz beschlossen werden und mit 1. Oktober in Kraft treten. Als "einen wichtigen sozialpolitischen Meilenstein für Menschen mit Behinderung" beschreibt Sozialsprecher Roland Fürst (SPÖ) das Parteiprogramm. „Dieses Gesetz ermöglicht die selbstbestimmte Teilhabe in den verschiedenen Lebensbereichen. Es wurde mit burgenländischen Behindertenverbänden und Experten entwickelt, damit alle Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen können“, so SPÖ-Klubobmann Fürst.
Mobil vor stationär
Als generelles Motto gilt „mobil vor stationär“. Das Gesetz umfasst insgesamt 15 Kernleistungen, die von den mehr als 21.000 Menschen mit Behinderung im Burgenland in Anspruch genommen werden können. Die Leistungen betreffen alle Lebensbereiche, von der Frühförderung von Kindern, der Schulassistenz, der Wohnbegleitung, der geschützten Arbeit, der persönlichen Assistenz bis hin zu Maßnahmen der sozialen Rehabilitation oder Angehörigenentlastung. "Wir nehmen auch 10 Millionen Euro mehr in die Hand, das Budget wird von 70 auf über 80 Millionen aufgestockt“, erklärt Fürst.
Persönliche Assistenz
Die sogenannte Persönliche Assistenz wurde mit dem Bund und den Bundesländern komplett neu ausgerichtet. Bisher waren ausschließlich Personen ab der Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, künftig sind es nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugsraum wird mit 14 bis 65 Jahren festgesetzt und auch das Stundenausmaß wird von 160 auf bis zu 300 Stunden pro Monat angehoben. Der Leistungsbereich wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, nur die Pflege wurde ausgenommen. "Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Anstellung zum burgenländischen Mindestlohn von persönlichen Assistenten über die Sozialen Dienste Burgenland oder anderen Trägern“, so Fürst.
Auch die Schulassistenz wird im neuen Chancengleichheitsgesetz für Kinder verbessert. Wurden 2020/21 noch 395 Kinder mit 5.900 Stunden betreut, waren es im Schuljahr 2023/24 schon 575 Kindern und 7.212 Stunden, und auch hier kommt der burgenländische Mindestlohn zur Anwendung.
Motivation fördern
Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen sollen gleiche Chancen und Möglichkeiten haben. „Mich freut besonders, dass burgenländische Behindertenverbände und Experten bei der Gesetzwerdung einbezogen wurden, dadurch wird das Selbstbewusstsein und die Motivation der betroffenen Menschen gestärkt“, so Sowa. Vor allem bei Kindern mit einer Einschränkung muss von Beginn an geachtet werden, dass die Erreichbarkeit und Barrierefreiheit von Bildungsinstituten oder Freizeitaktivitäten möglich sind.
Die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung wurden aus den Bedürfnissen der Praxis heraus entwickelt: „Die Wohnbegleitung ist eine zentrale Leistung, damit das dauerhafte und selbstständige Wohnen ermöglicht wird, wie auch die Entlastung von Angehörigen durch Fachkräfte, damit die betroffenen Menschen so lange wie möglich im Familienumfeld bleiben können“, erklärt Fürst.
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