Thunfisch, Schokolade, Pistazien
Tausende Lebensmittel aus burgenländischen Supermärkten gestohlen
Offiziell arbeitslos, ging ein rumänisches Duo doch einer „Vollbeschäftigung“ nach. Nämlich gewerbsmäßigem, schweren Lebensmitteldiebstahl! Beute: Tausende Stück Thunfischdosen, Schokolade und Pistazien. Laut Staatsanwältin im Wert von rund 50.000 Euro. Entwendet aus Supermärkten vom Nord- bis ins Südburgenland. Auch Kinderpornographie spielte in diesem Prozess eine Rolle.
BURGENLAND. „An 43 Tagen im Zeitraum von 11. Jänner bis 21. März 2023 verübten die beiden Angeklagten Diebstähle in zwei Supermarktketten. Entwendeten Thunfischdosen der Marke ‚Rio Mare“, Merci-Schokolade und Pistazien-Packungen!“, führte die Staatsanwältin aus. Die aus den Regalen gestohlenen Waren versteckten sie anfangs in einem Rucksack. Nachdem sie erwischt worden waren, änderten sie die Vorgangsweise und verstauten die Lebensmittel unter der Kleidung. Gesamtschaden: mindestens 49.445,97 Euro.
Bis zu 20 Supermärkte an einem Tag
Bei ihren kriminellen Touren bestahlen die Beschuldigten täglich bis zu 20 Supermärkte vom Nord- bis ins Südburgenland. Ein Fahnder: „Im Bezirk Oberwart zum Beispiel gab es keine Filiale dieser beiden Ketten, die sie nicht ‚besucht‘ haben!“ Aktiv war das Duo aber auch in Niederösterreich, der Steiermark und in Kärnten. Schließlich führte ein Hinweis auf die Spur der beiden Rumänen. Im Rahmen einer Observation konnten Polizisten dann die Verdächtigen auf frischer Tat ertappen und verhaften. Direkt aus der U-Haft vorgeführt, saßen nun ein fünffach vorbestrafter, arbeitsloser Rumäne (48) und seine Bekannte, 34, arbeitslos, auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt.
Die Frau, Mutter zweier Kinder, zeigte sich im Saal 7 geständig. Gab in Abstimmung mit ihrem Anwalt, Dr. Gert Untergrabner, reumütig die 43 Diebstouren zu und erklärte: „Wir haben die erbeuteten Waren in blaue Plastiksäcke verpackt. Insgesamt viermal kam ein Kastenwagen und brachte die Lebensmittel nach Budapest. Dort wurden sie auf einem Markt günstig verkauft!“ Auf Frage von Richterin Dr. Karin Lückl nach ihrem „Verdienst“ erklärte die Beschuldigte: „750 Euro habe ich bekommen, 3.200 Euro hätte ich noch bekommen sollen. Damit wollte ich einen Kredit zurückbezahlen!“
Sie gestand nach Vorlage von Fotos, die unzählige große, blaue Behältnisse in einem vollbeladenen Laderaum zeigten: „Ja, darin waren die Lebensmittel. Ich habe bei der Verladung fallweise auch geholfen!“ Und weiters: „Zwischen 5 und 20 solcher Säcke haben wir pro Tour befüllt!“ Auf Nachfrage der Staatsanwältin präzisierte die Frau: „Im März alleine waren es rund 50!“ Woraufhin die Anklägerin konterte: „Bei der Polizei haben sie von 120 bis 140 Säcken gesprochen!“ „Na ja... Ich kann mich nicht genau erinnern!“
Ermahnung des Haupttäters
Da der Hauptangeklagte immer wieder missmutig mit Gestik und Mimik auf Aussagen seiner „Komplizin“ reagierte, ermahnte die Vorsitzende lautstark und barsch: „Hören sie mal auf, mit dem Kopf zu schütteln! Die Beschuldigte wird wohl selbst wissen, was sie sagen möchte!“ Als kurz darauf der Rumäne von der Richterin zu den Straftaten befragt wurde, gab er kleinlaut 20 bis 30 kriminelle Touren zu und reduzierte den Wert der gestohlenen Lebensmittel auf etwa 30.000 Euro. Sonst zeigte er sich bezüglich des schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls geständig.
Kinderpornos "zufällig" am Handy
Anders beim Vorwurf zu Kinderporno-Fotos, die er auf seinem Mobiltelefon hatte. Da erklärte der fünffach vorbestrafte Mann: „Ich habe zwar Porno-Fotos auf einer Webseite angesehen, Minderjährige waren da aber sicher nicht dabei!“ Und ergänzte: „Ich habe auch nichts gespeichert, die waren zufällig auf meinem Handy!“ Die Richterin energisch: „Vor der Polizei sagten sie, dass sie das Handy erst später erworben und die Sex-Bilder gar nicht angesehen haben!“ „Das Handy war zwischenzeitlich in einem Pfandleihhaus!“ „Haben sie diese Bilder angesehen, oder nicht?“ „Vielleicht... Ja... Wahrscheinlich...!“
"Wollen sie mich für blöd verkaufen?"
Vehement bestritt der Rumäne aber, dass es sich um Kinderporno-Aufnahmen handelte. „Wollen sie mich für blöd verkaufen?“, fragte Dr. Karin Lückl und zeigte einige Bilder von insgesamt 170 Sex-Aufnahmen dem Angeklagten und seiner Verteidigerin. Während der Mann von „für mich sind das nur junge, dünne Frauen“ sprach, meinte seine Anwältin: „Es handelt sich um Asiatinnen. Nicht einwandfrei kann man das Alter feststellen, die könnten auch viel älter sein!“ Deshalb forderte sie die Erstellung eines Gutachtens. Nahm diesen Antrag jedoch nach Rücksprache mit ihrem Mandanten zurück.
Teilbedingte Haftstrafen
Denn der gab schließlich doch zu, dass bei mindestens drei Bilddateien pornographische Darstellungen Minderjähriger zu sehen waren. Deshalb wurde er für dessen Besitz und für die begangenen Waren-Diebstähle von der Vorsitzenden zu 24 Monaten Haft verurteilt, 8 Monate davon muss er im Gefängnis absitzen. Von 15 Monaten Haft für die Komplizin wurden 12 Monate bedingt nachgesehen. Da die Untersuchungshaft angerechnet worden ist, konnte die Rumänin bereits nach dem Prozess die Justizanstalt verlassen. Beide Beschuldigten akzeptierten das Urteil. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig.
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