Dienstantritt am 2. März
Andrea Potetz-Jud neue Präsidentin des LVwG
Potetz-Jud verfügt über eine langjährige Praxis in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in der Justizverwaltung und war zuletzt als stellvertretende Bezirkshauptfrau sowie als Leiterin des Referates Sicherheit und Verkehr in der Bezirkshauptmannschaft Güssing tätig
BURGENLAND. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil präsentierte am Mittwoch die neue Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland, Andrea Potetz-Jud. Sie folgt damit dem bisherigen LVwG-Präsidenten Manfred Grauszer, der mittlerweile in Pension ist.
Eine Objektivierungskommission mit dem ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Dr. Gerhart Holzinger an der Spitze, gab nach Durchführung eines mehrwöchigen Aufnahmeverfahrens die Aufnahmeempfehlung an die Burgenländische Landesregierung ab. Insgesamt gab es neun Bewerber für den Posten.
"Wird hervorragende Arbeit leisten"
Potetz-Jud war bereits zwischen 1994 und 1996 im Amt der Burgenländischen Landesregierung tätig. Weiters war sie als Asylkoordinatorin des VfGH, als Organisationsleiterin des Präsidiums des VfGH sowie als stellvertretende Präsidialdirektorin des VfGH tätig. Seit 2018 steht Potetz-Jud wieder in einem Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seit August 2019 ist sie stellvertretende Bezirkshauptfrau der BH Güssing sowie Leiterin des Referates Sicherheit und Verkehr. "Ich bin davon überzeugt, dass Mag.a Potetz-Jud eine hervorragende Arbeit leisten wird“, so Doskozil. Die neue Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland wurde bereits von LH Doskozil angelobt und wird am 2. März 2020 ihren Dienst antreten.
Gesetzliche Bestimmungen 2019 überarbeitet
Die gesetzlichen Bestimmungen für das Landesverwaltungsgericht wurden 2019 grundlegend überarbeitet. „Die Ernennungserfordernisse für Richterinnen und Richter wurden erweitert und sind den Verfassungsbestimmungen angeglichen. Auch die Objektivierungskommission wurde von fünf auf drei Mitglieder verkleinert“, erklärte LH Doskozil bei der Vorstellung der neuen Präsidentin.
Den Mitgliedervorsitz der Objektivierungskommission übernimmt ein Vertreter der unabhängigen Gerichtsbarkeit, der gemeinsam mit einem externen Personalvertreter und einem Vertreter der Landesverwaltung die Entscheidung trifft. So auch bei der Stellenausschreibung der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland, die im November 2019 zur Ausschreibung kam. LH Doskozil verwies dabei auch darauf, dass es in fünf Bundesländern überhaupt keine gesetzlich geregelte Kommission gibt.
Zuständigkeiten des LVwG
Seit 2014 verfügt Österreich über eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dazu wurde in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht (LVwG) eingerichtet, das die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate abgelöst hat. Das LVwG ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen. Mit neun RichterInnen ist das Landesverwaltungsgericht Burgenland das kleinste der österreichischen LVwG.
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