Gesetzesänderung
Gedenken an Verstorbene: Urnen zu Hause aufbewahren
Angehörigen im Burgenland wurde das Verwahren der Urne zu Hause erleichtert. Was genau die Gesetzesänderung besagt:
BURGENLAND. Während im Burgenland Urnen bisher unter zahlreichen Auflagen auch außerhalb des Friedhofs bei Privatpersonen aufbewahrt oder beerdigt werden konnten, wurde mit dem Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetz vom 1. Jänner 2019 die private Urnenaufbewahrung neu geregelt und vom Landtag für Angehörige erleichtert.
Unter § 24 ist die "Überführung einer Urne" geregelt. So heißt es in Absatz 5: "Im Fall einer Überführung zum Zweck einer Bestattung außerhalb eines Friedhofes ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Beisetzungsgemeinde zu verständigen. Eine weitere Anzeige ist nicht erforderlich."
Vereinfachung für Angehörige
Urnen können seit April 2019 also von Angehörigen nach Bekanntgabe bei der Gemeinde entgegen genommen werden. Für die Beisetzung einer Urne am eigenen Grundstück oder die Verwahrung im eigenen Wohnobjekt ist keine schriftliche Genehmigung des Bürgermeisters gesetzlich erforderlich.
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