Flugrettung im Burgenland
Land setzt Vergabeverfahren mit ÖAMTC fort
Nachdem das Landesverwaltungsgericht dem ÖAMTC in der Causa Neuvergabe der Flugrettung im Burgenland letzte Woche recht gegeben und eine Neuausschreibung für unzulässig befunden hatte (wir berichteten), gab das Land am Mittwoch seine weitere Vorgehensweise bekannt
BURGENLAND. Nach der Entscheidung des Gerichts hatte das Land den für das Vergabeverfahren zuständigen Rechtsanwalt Dr. Claus Casati beauftragt, eine Handlungsempfehlung vorzulegen. Die weitere Vorgangsweise wurde nun fixiert: Man werde das Verfahren zur Vergabe der Notarzthubschrauberleistungen mit dem Christophorus Flugrettungsverein (ÖAMTC) "als einzig verbliebenem Bieter" fortsetzen. Das Ergebnis aus dem Landesverwaltungsgericht werde vom Land Burgenland zur Kenntnis genommen, heißt es in einer Aussendung.
Gespräche mit ÖAMTC angekündigt
Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Flugrettungsdiensten habe Vorrang. Außerdem soll, neben der Weiterführung der Flugrettung in der Region Süd ab 2026, die im Regierungsprogramm fixierte Versorgung des Nordburgenlandes mit einem in der Region stationierten Notarzthubschrauber "ohne unnötigen Zeitverlust" umgesetzt werden. "Daher wird es in den nächsten Tagen ein Gespräch mit dem Christophorus Flugrettungsverein geben, um die weiteren Schritte festzulegen“, kündigt das Land an.
ÖVP verlangt "raschen Zuschlag"
Die ÖVP verlangt nun einen "raschen Zuschlag" an den ÖAMTC. „Nun steht es fest: Doskozil muss durch das zweite Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes eine weitere Niederlage eingestehen“, kommentiert ÖVP-Klubobmann Markus Ulram die jüngste Entwicklung in der Causa. Wieder einmal habe die SPÖ-Alleinregierung mit ihrer "Brechstangenpolitik" Zeit und Steuergeld verschwendet. „Nach dieser klaren Entscheidung erwarten wir, dass Doskozil endlich seine Spielchen beendet und der ÖAMTC mit dem Christophorus umgehend den Zuschlag erhält“, so Ulram.
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